Grossen Jürg · Nationalrat · 2021-03-19
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-03-19
Wortprotokoll
Die Grünliberalen begrüssen die Änderung des Bankengesetzes. Die heutige Bankeninsolvenzregelung geht zu wenig weit, und sie wird nicht weiter als rechtlich ausreichende Grundlage anerkannt. Die Lehren aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 haben gezeigt, dass in der Schweiz kein angemessenes Regelwerk zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten im Liquidationsfall besteht. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) überarbeitete deshalb die Bankeninsolvenzverordnung und setzte die umfassende Änderung im November 2012 in Kraft. Damit diese Verordnung eine genügende rechtliche Grundlage und im Fall einer Bankensanierung die verfassungsmässige Rechtsposition erhält, beispielsweise in Eigentumsrechte von Eignern und Gläubigern der Bank einzugreifen, braucht es diese vorliegende Gesetzesanpassung.
Der Bundesrat schlug darum in seiner Botschaft zum Finanzdienstleistungs- und zum Finanzinstitutsgesetz vom 4. November 2015 vor, auch die Änderungen der Insolvenzbestimmungen im Bankengesetz vorzunehmen. Diese wurde durch das Parlament jedoch zurückgewiesen, und es wurde zuerst eine Vernehmlassung gefordert. In der Folge integrierte der Bundesrat die Insolvenzbestimmungen in die bereits laufende Revision des Bankengesetzes zur Sicherung der Bankeinlagen. Damit werden Klärungen bezüglich der Eingriffe in die Rechte der Eigner, sprich Aktionäre und Gläubiger, der Bank in einem Sanierungsfall herbeigeführt. Die Möglichkeiten der Finma zu Forderungen in Bezug auf das Eigenkapital einer Bank und die Verpflichtungen der Banken gegenüber den Gläubigern werden damit geregelt. Die Einlagensicherung wird verbessert und die Maximalverpflichtung erhöht, und es werden kürzere Auszahlungsfristen festgelegt. Das stärkt die Glaubwürdigkeit.
Die Banken unterstützen die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision ebenfalls. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird das Schutzniveau im Interesse der bereits hohen Stabilität des Finanzplatzes Schweiz weiter verbessert. Damit verbunden sind umfassende und kostspielige Prozessanpassungen sowie Zusatzkosten für die Implementierung und den Betrieb des neuen Systems für die Banken.
Die Grünliberalen unterstützen das Gesetz. Es gibt nur wenige Anpassungsanträge der Kommission. Wir folgen überall der Mehrheit, mit Ausnahme der Übergangsfrist, zu der ich bereits meinen Minderheitsantrag II auf drei Jahre begründet habe.
Der neue Artikel betreffend die Sanierung von Kantonalbanken mit Staatsgarantie ist ebenso sinnvoll wie die Klärung, dass Finanzierungsformen wie die Hinterlegung von Wertschriften, Bareinlagen und Bardarlehen möglichst gleichwertig zu behandeln sind. Eine Erhöhung der vorgesehenen Einlagensicherung von 1,6 auf 2,5 Prozent in Artikel 37h Absatz 3 Buchstabe b lehnen wir ab. Bei der Übergangsfrist beantragen wir drei Jahre, wie ich schon ausgeführt habe. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.