Ryser Franziska · Nationalrat · 2021-03-19
Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2021-03-19
Wortprotokoll
Mit den vorliegenden Änderungen des Bankengesetzes sollen die nach der Finanzkrise angestossenen Regulierungen weiterentwickelt werden. Die grüne Fraktion unterstützt die Revision und die damit einhergehenden Verbesserungen für Konsumentinnen und Konsumenten.
Ein erster Teil der Revision konkretisiert das Insolvenzrecht. Die grüne Fraktion begrüsst es, dass das Vorgehen im Fall des Konkurses einer Bank genauer spezifiziert und neu auf Gesetzesstufe geregelt werden soll. Somit können die auf der Verordnungsstufe vorhandenen Rechtslücken geschlossen werden, und die Rechtssicherheit kann verbessert werden. Wir unterstützen insbesondere die Ausweitung der insolvenzrechtlichen Massnahmen betreffend Kantonalbanken mit Staatsgarantie. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die vorgeschlagenen Änderungen nur für privatrechtliche Aktiengesellschaften gelten sollten. Die Kantone als Eigner der Kantonalbanken sollen gleichgestellt und bei einem allfälligen Sanierungsfall ihrer Kantonalbanken eingebunden werden. Wir unterstützen daher bei Artikel 28a den Antrag der WAK-N.
Der zweite Teil der Revision betrifft die Einlagensicherung. Hier soll die schweizerische Praxis grundsätzlich weitergeführt und nur leicht angepasst werden, obwohl der Internationale Währungsfonds bereits 2017 in seinem Bericht festgestellt hat, dass die Reform der Einlagensicherung zu wenig ambitioniert sei. Statt auf die Forderungen einzugehen, die Einlagensicherung öffentlich-rechtlich auszugestalten und die Gesamtsumme der Beitragsverpflichtungen deutlich zu erhöhen, beschränkt sich die Schweiz auf punktuelle und bestenfalls als pragmatisch zu bezeichnende Verbesserungen.
Positiv bewerten wir die kürzere Frist von 14 Tagen für die Auszahlung durch den Konkursliquidator an die Einlegerinnen und Einleger. Während es in der Vergangenheit teilweise mehrere Monate dauerte, bis die Auszahlungen erfolgten, stärkt diese Verkürzung die Glaubwürdigkeit der Einlagensicherung. Aus Sicht der grünen Fraktion hätte ein Ex-ante-Fonds zur Finanzierung in Betracht gezogen werden können, doch zumindest wird jetzt mit der Wertschriftenhinterlegung eine Ex-ante-Komponente eingeführt.
Zum Schutz vor einer Bankenkrise sind Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften als Ganzes zu betrachten. Die Einlagensicherung ist dabei nur ein Puzzlestein im Krisenfall, und dennoch: Bei einer zu geringen Einlagensicherung besteht die Gefahr, dass in einer Krise viele oder alle Banken Probleme haben und der Eintritt der Ausfallverpflichtungen die Krise verstärkt. Die Erhöhung der Beitragspflicht auf 1,6 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen oder mindestens 6 Milliarden Franken geht in die richtige Richtung. Aber vor dem Hintergrund, dass das Total der gesicherten Einlagen sich in den letzten acht Jahren um über 30 Milliarden Franken erhöht hat, wäre eine höhere Maximalverpflichtung gerechtfertigt.
Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheit Birrer-Heimo, die die Beitragspflicht auf 2,5 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen festschreiben will. Im Sinne eines guten Einlegerschutzes sollen die entsprechenden Anpassungen rasch umgesetzt werden. Die Fraktion der Grünen unterstützt eine Übergangsfrist von zwei respektive drei Jahren und damit die Minderheit I (Birrer-Heimo) und die Minderheit II (Grossen Jürg).
Noch zur Segregierung: Im Rahmen der Arbeiten zur Einlagensicherung hat sich gezeigt, dass bei der Verpflichtung zur getrennten Verwahrung von Eigen- und Kundenbeständen noch Lücken im Bucheffektengesetz bestehen. Durch eine stringent umgesetzte getrennte Kontoführung der bankeigenen Wertschriften einerseits und der für Kundinnen und Kunden verwalteten Wertschriften andererseits durch die gesamte Verwertungskette soll für einen Krisen- respektive Konkursfall Klarheit geschaffen werden.
Die grüne Fraktion unterstützt diese Vorlage. Wir werden im Laufe der Detailberatung alle Minderheiten unterstützen.