Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-03-21
Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-21
Wortprotokoll
Zeitungen sind in diesem Raum eine Selbstverständlichkeit. Wir alle haben sie zur Verfügung, können sie in den Vorräumen nehmen. Dabei vergessen wir, dass Zeitungen irgendwo verkauft, vertrieben werden müssen. Die Geschichte einer Zeitungsverkäuferin gab Anlass zu dieser Parlamentarischen Initiative Raggenbass:
Das Bundesgericht hat in einem Schwyzer Fall am 19. August 1996 Folgendes entschieden: Die Annahme eines Invaliditätsgrades von weniger als 10 Prozent schliesst die Zusprechung einer Dauerrente nicht von vornherein aus. Dabei hat das Bundesgericht eine Praxis aus dem Jahr 1994 in Bezug auf die Militärversicherung bestätigt, nach der es damals ausdrücklich erklärt hatte, Renten unter 10 Prozent seien möglich. Damals hat niemand Anstoss an dieser Rechtsprechung genommen - vielleicht, weil eben der Bund Träger der Militärversicherung ist und nicht die privaten Versicherungen. Jetzt aber, da das Bundesgericht diese Rechtsprechung auf das UVG ausdehnte, nahmen die Versicherungen Anstoss.
Die Versicherungen sagen, bei Invaliditäten unter 10 Prozent sei der Aufwand nicht gerechtfertigt. Dem halte ich entgegen, dass der grosse Aufwand nicht bei der Bezahlung der Rente, sondern bei der Ermittlung des Invaliditätsgrades entsteht. Diese Ermittlungskosten - die Kosten für die medizinische Begutachtung, die Beurteilung der Zumutbarkeit usw. - entstehen so oder so. Dieser Einwand ist also entkräftet. Die Versicherungen führen auch ins Feld, kleinere Renten als solche von 10 Prozent seien der Mühe nicht wert. Aufgrund der Schadensminderungspflicht hätten sich die Versicherten anzupassen, solch kleine Einbussen seien hinzunehmen. Dem stimme ich grundsätzlich zu. Ich meine, in den meisten Fällen sei eine Anpassung am Arbeitsplatz möglich. In den meisten Fällen kommen solche Invaliditätsrenten von unter 10 Prozent nicht zur Auszahlung - abgesehen davon, dass sie allenfalls zu einem Rentenauskauf führen.
Mit dem vollständigen Ausschluss aber werden wir nicht allen Fällen gerecht. Dabei denke ich besonders an die Teilzeitbeschäftigten. Nehmen wir das Beispiel unserer Zeitungsverkäuferin oder Zeitungsverträgerin: Diese arbeitet jeden Tag am Morgen früh anderthalb Stunden. Ihr Beschäftigungsgrad beträgt 18 Prozent. Aufgrund der medizinischen Begutachtung hat sie eine 50-prozentige medizinische Invalidität. Sie kann ihren Beruf als Zeitungsverkäuferin nicht mehr ausüben, und es wird schwierig sein, einen anderen, angepassten Job zu finden. Sie wird nach der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Raggenbass keine Entschädigung erhalten, weil der medizinische Invaliditätsgrad - mit dem Beschäftigungsgrad von 18 Prozent multipliziert - zu einer Invalidität von 9 Prozent führt. Dies führt halt eben doch zu einem Sozialabbau, und zwar insbesondere für Teilzeitbeschäftigte, also zu einem Sozialabbau bei den Frauen.
Noch etwas: Ich weiss nicht, ob diese Initiative letztlich nicht kontraproduktiv ist. Die Bemessung der Invalidität ist sehr kompliziert. Es gibt zuerst die Feststellung der medizinischen Behinderung, und dann wird aufgrund von Ermessen die Zumutbarkeitsfrage geprüft, wie sich diese medizinische Behinderung wirtschaftlich auswirkt. Dabei spielt natürlich das Ermessen eine sehr grosse Rolle. Wie wir das vor der Einführung der Viertelsrente bei der IV gesehen haben, besteht die Tendenz, den Invaliditätsgrad von 47 oder 48 Prozent auf 50 Prozent anzuheben. Hier wird man dann eben von 8 oder 9 auf 10 Prozent gehen. Punkto Viertelsrente hat sich das Volk sehr klar gegen die grosse Mehrheit hier im Saal ausgesprochen; das Volk will die Verfeinerung und ist gegen einen Abbau dieser kleinen Renten.
Ich bitte Sie, auf die Parlamentarische Initiative Raggenbass nicht einzutreten. Sie ist zu starr und verhindert eine flexible Rechtsprechung und Gerechtigkeit im Einzelfall.