Ritter Markus · Nationalrat · 2021-05-03
Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-03
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion wird ebenfalls auf die Vorlage eintreten.
Wir haben es gehört, Schweizer Zucker ist um 30 Prozent nachhaltiger als Zucker aus der EU. Wie ist dies möglich? Man kann heute nicht genug betonen, dass die Schweizer Zuckerrüben mit der Bahn transportiert werden und wir bei der Verarbeitung der Zuckerrüben in der Schweiz sehr stark auf erneuerbare Energie setzen. In Aarberg wurde gerade dieses Jahr ein neues Holzheizkraftwerk in Betrieb genommen, sodass wir 70 Prozent der verbrauchten Energie als erneuerbar bezeichnen dürfen. Es wird keine Energie aus klimaschädlicher Kohle oder aus Schweröl gebraucht, wie dies heute in vielen Teilen der EU bei der Verarbeitung der Zuckerrüben der Fall ist. Für Schweizer Zucker muss auch kein Regenwald in Brasilien abgeholzt werden, wo Zuckerrohr angebaut und zu Teilen dann auch in die ganze Welt exportiert wird.
Für 4500 Bauernfamilien in der Schweiz ist die Zuckerrübe, die auf total rund 18[NB]000 Hektaren angebaut wird, eine sehr wichtige Kultur und damit auch ein wichtiger Einkommensbestandteil. Mit diesen Zuckerrüben können jährlich rund 240[NB]000 Tonnen Schweizer Zucker hergestellt werden. Die Zuckerrübe wurzelt tief im Boden und produziert viel Sauerstoff, und das in einer Menge, die die Leistung des Waldes deutlich übertrifft, wenn man als Massstab für den Vergleich von der gleichen Fläche ausgeht. Unsere Bauern sind bestrebt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beim Anbau von Zuckerrüben kontinuierlich zu reduzieren. Es wird viel Zeit und Geld in neue, widerstandsfähigere Sorten und auch [PAGE 733] Anbaumethoden investiert. Dies begrüsst die Mitte-Fraktion ausdrücklich.
Seit die EU im September 2017 ihre Zuckermarktordnung angepasst und damit die Anbaufläche stark ausgedehnt hat, ist der Zuckermarkt in Europa sehr volatil geworden. Die Preise für Zucker sind markant gesunken. Ohne geeignete Rahmenbedingungen ist es in der Schweiz nicht möglich, kostendeckend Zuckerrüben anzubauen. Die höheren Kosten für den Schweizer Anbau, die deutlich ambitionierteren ökologischen Standards und die fairen Arbeitsbedingungen in den Zuckerfabriken erfordern eine entsprechende Wertschöpfung. Die Produkte können wir dann aber auch unter Swissness durch die Marktpartner vertreiben.
Der Bundesrat sorgte in den letzten drei Jahren zu diesem Zweck mit einem Grenzschutz je Tonne Zucker von 70 Franken und einem jährlichen Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken je Hektare für geeignete Rahmenbedingungen, mit denen Rübenbauern und Zuckerfabriken ihre Aufgabe erfüllen konnten. Die Anbaufläche ist trotz diesen Massnahmen und nicht zuletzt auch wegen einer neuen Krankheit - wegen der virösen Vergilbung, bei der das Ertragsausfallspotenzial gross ist - weiter deutlich zurückgegangen.
Der Grenzschutz, über den wir heute reden und der von der Mehrheit der Kommission in aller Deutlichkeit unterstützt wird - es liegt aus der Kommission kein Minderheitsantrag zum Grenzschutz vor -, macht für die Verarbeitungsindustrie wenig aus. Wir haben es bereits gehört: Für eine Tafel Schokolade macht das 0,3 Rappen aus; pro Tonne Zucker sind es 70 Franken. Es lohnt sich somit, diesen Grenzschutz etwas einzuordnen. Gemäss WTO-Regeln könnten wir einen Grenzschutz von 600 Franken je Tonne Zucker erheben. Das machen wir nicht. Die EU hat gegenüber Drittstaaten einen Grenzschutz von 419 Euro. Das machen wir nicht. Wir sind bei 70 Franken pro Tonne Zucker, also bei einem Bruchteil des Grenzschutzes, den die EU aufgebaut hat oder der seitens der WTO als zulässig gilt. Mit Blick auf die Verarbeitungsindustrie, von der auch Sie sicherlich Briefe erhalten haben, stellt man fest, dass diese 1,8 Milliarden Franken mit diesen Zuckerprodukten umsetzt. Es ist so, dass der Grenzschutz eine Belastung von 5,6 Millionen Franken bringt. Die Grössenordnung spricht Bände.
Deshalb wird die Mitte-Fraktion bei Artikel 19 Absatz 2 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen und damit den Einzelantrag Wasserfallen Christian ablehnen.
Erlauben Sie mir noch zwei, drei Bemerkungen zur Einordnung der Zuckerrübe und des Zuckers in die Schweizer Nahrungsmittelwirtschaft. Zucker ist ein Grundnahrungsmittel. Hier haben wir denn auch den Auftrag, den Selbstversorgungsgrad zu erhalten. Wir können zudem Zucker gerade in Schokolade mit Swissness vermarkten. Wir glauben nicht, dass die Anbaufläche weiter zurückgeht, sodass in Schweizer Schokolade letztlich nur noch ausländischer Zucker zu finden wäre. Das kann es nicht sein. Die Anbaufläche ist in den letzten sieben Jahren von 21[NB]000 Hektaren auf 20[NB]000, dann auf 18[NB]000 und nun im Jahr 2021 auf nur noch 16[NB]000 Hektaren zurückgegangen. Wir haben ein grosses Interesse daran, hier heute die Weichen richtig zu stellen.
Ich möchte auch erwähnen, dass die Landwirtschaftsdirektoren diese Vorlage unterstützen, insbesondere mit der Verankerung des Grenzschutzes, aber auch der Einzelkulturbeiträge im Gesetz.
Als Letztes darf ich noch erwähnen, dass die Mitte-Fraktion auch die Kommissionsmotion 21.3016 der WAK-N unterstützt. Uns ist es ein Anliegen, den weiteren ökologischen Anbau und die Fortschritte, die wir bei der Zuckerrübenproduktion erzielen wollen, zu fördern. Das ist wichtig und richtig und gibt auch die richtigen Impulse.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und die Empfehlung des Bundesrates in aller Klarheit abzulehnen.