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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-05-03

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-03

Wortprotokoll

Da sich meine Kollegin Céline Amaudruz als Kommissionssprecherin zur Verfügung gestellt hat, werde ich für die Fraktion das Eintretensvotum halten und mich auch zu den drei Blöcken äussern.

Die aufsichtsrechtlichen Regeln für Versicherungsunternehmen sind in ihrer aktuellen Fassung seit 2006 in Kraft. In den seither vergangenen fünfzehn Jahren hat sich im Finanzplatz aber doch einiges bewegt. Wir müssen diese Entwicklungen aufnehmen und einen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen schaffen, der die Wettbewerbsfähigkeit des Versicherungssektors stärkt, aber gleichzeitig auch den Kundenschutz berücksichtigt.

Mit der am 21. Oktober 2020 vorgelegten Revision verfolgt der Bundesrat neben formalen und kleineren Anpassungen drei primäre Ziele. Analog zum Bankensektor soll auch für Versicherungen endlich ein eigenständiges Sanierungsrecht vorgesehen werden. Es geht auch um die Schaffung von Aufsichtserleichterungen durch eine Kundenkategorisierung, welche die Besonderheiten von Versicherungen - Rückversicherungen, professionelle Kunden usw. - berücksichtigt. Wie im Rahmen der Beratungen über das Finanzdienstleistungsgesetz festgehalten wurde, sollen die in diesem Gesetz vorgesehenen Verhaltenspflichten für die Versicherungsunternehmen punktuell und unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versicherungswirtschaft neu im VAG festgehalten werden. Dies betrifft den Betrieb von Versicherungsprodukten mit Anlagecharakter, sogenannt qualifizierte Lebensversicherungen. Es geht also um ein "level playing field" beim Vertrieb von Bank- und Versicherungsprodukten mit Anlagecharakter.

Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, der Notwendigkeit zur Modernisierung Rechnung trägt und klare und nötige Verbesserungen des geltenden Rechts vorsieht. Das klare Verdikt der vorberatenden Kommission - wir haben es eben gehört -, welche die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen hat, verdeutlicht dies. In diesem Sinne bitte ich Sie auch im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.

Wie Sie der Fahne entnehmen können, hat die vorberatende Kommission in einzelnen Artikeln Anpassungen vorgenommen, dies mit dem Ziel, so viel wie nötig und dort, wo nötig, zu regulieren, aber nicht zu überschiessen. Dies bedeutet beispielsweise die Aufnahme gewisser spezifischer Aufsichtserleichterungen, das Vermeiden von Mehrfachstandards und das Ermöglichen von Innovation. Es geht hier um kleine Anpassungen, die eine solide Vorlage mit Blick auf die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Versicherungs- und damit des Finanzplatzes Schweiz verbessern.

Zu den einzelnen Anträgen werde ich mich in der Detailberatung äussern.