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AB 280988

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-05-03

Wortprotokoll

Zu den Differenzen: Bei Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a auf Seite 5 der Fahne gibt es die Minderheit Bendahan. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte eine zusätzlich erleichterte Aufsicht, wenn ein ausländisches Rückversicherungsunternehmen im Ausland bereits einer angemessenen Aufsicht untersteht. Dazu ist festzuhalten, dass Rückversicherer bereits heute einer reduzierten Aufsicht unterstehen. Wenn der Antrag der Kommissionsmehrheit angenommen würde, müsste es noch zusätzliche Erleichterungen in der Aufsicht über Niederlassungen von Rückversicherungen geben. Es gäbe also einen zweiten Schritt, der noch zu tätigen wäre.

Die Konsequenz wäre, dass eine effektive Aufsicht über Niederlassungen kaum mehr möglich wäre. Darin besteht auch ein gewisses Missbrauchspotenzial, weil Rückversicherer mit einer Niederlassung in der Schweiz gegen aussen quasi mit dem Gütesiegel der Finma werben könnten, das aber faktisch nicht vorhanden ist. Das kann auch ein Reputationsrisiko für den Schweizer Finanzplatz bedeuten.

Ich bitte Sie daher, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen und der Minderheit Bendahan - gemäss Bundesrat - zu folgen. Das ist die Differenz bei Artikel 2 Absatz 5 Buchstabe a.

Dann komme ich zu Absatz 5 Buchstabe b. Hier gibt es die Anträge der Minderheiten I und II (Birrer-Heimo). Es geht um die Frage der Zukunftsfähigkeit des Finanzplatzes. Ich habe Sie beim Eintreten darauf hingewiesen; das scheint uns eine zentrale Frage zu sein. Die Differenz zwischen der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat ist die, dass sich der Bundesrat die Kompetenz geben will, Innovationen für kleinere Versicherungsunternehmen vorzunehmen. Die Mehrheit möchte das auf die Grossen ausweiten. Festzuhalten ist, dass der Bundesrat das ohne diese Kompetenzerteilung auf die Grösseren anwenden könnte, wenn das notwendig wäre. Um hier aber gewisse Leitplanken zu setzen, würde ich Sie bitten, der Minderheit I zuzustimmen - gemäss Bundesrat - und ganz sicher den Antrag der Minderheit II abzulehnen, die gar keine Innovation möchte. Sie würden hier also die Kompetenz des Bundesrates ausweiten. Aufgrund der Erfahrungen, die wir im Fintech-Bereich mit der Sandbox gemacht haben, sind wir der Meinung, dass unser Entwurf und damit der Antrag der Minderheit I die richtige Mischung bei dieser Bestimmung ist.

Ich komme damit zum Antrag Markwalder zu Artikel 2b auf Seite 6 der Fahne. Hier geht es um die Systemrisiken. Frau Markwalder möchte die Kompetenz des Bundesrates streichen, wonach er zur Umsetzung internationaler Standards Vorschriften erlassen kann. Der Artikel ist also eine Kompetenzerteilung an den Bundesrat. Wir sind der Meinung, dass es durchaus notwendig sein kann, dass der Bundesrat internationale Standards übernimmt, um äquivalent zu sein. Wir bitten Sie daher, diesen Antrag Markwalder abzulehnen. Artikel 2b ist lediglich eine Kann-Formulierung. Wir sind der Meinung, wir sollten diese Möglichkeiten im Gesetz nicht einschränken. Also bitte ich Sie, den Antrag Markwalder zu Artikel 2b abzulehnen.

Ich komme damit zu Artikel 9a auf Seite 10 der Fahne. Hier geht es um das risikotragende Kapital und um das Zielkapital. Hier bitte ich Sie, gemäss der Minderheit Badran Jacqueline beim bundesrätlichen Entwurf zu bleiben. Es geht um die Begriffe "marktnahe Werte" bzw. "marktkonforme Basis", die bereits erläutert wurden. Dieser Unterschied ist schwierig zu definieren. Wenn Sie den Begriff wechseln, signalisieren Sie, dass Sie einen Wechsel vornehmen möchten, der nicht näher definiert ist. Das kann zu Unsicherheiten führen. Wir sind der Meinung, dass der bisherige Begriff der marktnahen Werte eigentlich richtig ist. Auf diesem kann man basieren. Es ist bekannt, was darunter zu verstehen ist. Der Wechsel eines Begriffes kann zu mehr Unsicherheiten führen, er führt nicht zu mehr Rechtssicherheit. Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit Badran Jacqueline zuzustimmen und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.

Ich komme damit zu Artikel 9c auf Seite 12 der Fahne. Hier haben wir wieder einen Antrag der Minderheit Badran Jacqueline, die den Entwurf des Bundesrates übernimmt. Hier sind wir der Meinung, dass der Bundesrat Ihnen einen vernünftigen Vorschlag hinsichtlich der Erfüllung internationaler Kapitalstandards der international tätigen Versicherungskonzerne macht. Ihre Kommission möchte auch dies etwas ausweiten. Aus unserer Sicht schaffen wir aber mehr Klarheit, wenn wir hier beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Ich bitte Sie also, bei Artikel 9c dem Antrag der Minderheit Badran Jacqueline zuzustimmen.

Dann komme ich zu Artikel 30a auf Seite 20 der Fahne. Hier haben Sie wieder einen Einzelantrag Markwalder. Ich bitte Sie, diesen abzulehnen und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es geht hier darum, dass Geschäfte in der gleichen Rechtseinheit gleichzeitig professionell und nicht professionell betrieben werden können. Das ist aus unserer Sicht eine Vermischung, die eher zu Rechtsunsicherheiten und nicht zu mehr Klarheit führt. Der Antrag Markwalder ist eigentlich im Sinne der Klarheit abzulehnen. Ich bitte Sie, hier beim Bundesrat zu bleiben. Das ist Artikel 30a Absatz 1.

Dann gibt es eine Minderheit Birrer-Heimo zu Artikel 30a Absatz 2. Dort wird definiert, wer als professioneller Versicherungsnehmer gilt. Hier sind wir ebenfalls der Meinung, dass Sie beim Entwurf des Bundesrates bleiben und den Antrag der Minderheit Birrer-Heimo ablehnen sollten. Auch hier ist der Entwurf des Bundesrates aus unserer Sicht klarer; er regelt die entsprechende Definition eindeutig.

Schliesslich haben wir noch einen Minderheitsantrag bei Artikel 31. Diesen finden Sie auf Seite 25 der Fahne. Hier haben wir bei Absatz 3 wiederum einen Antrag der Minderheit Birrer-Heimo. Es geht hier um die Kompetenzen in der Aufsichtsverordnung zum Schutz der Versicherten. Wir sind der Meinung, dass Sie hier dem Bundesrat folgen sollten. Frau Birrer-Heimo hat darauf hingewiesen, dass es durchaus noch eine Diskussion im Ständerat geben könne. Das würde ich nicht ausschliessen. Sie verbauen sich diese Möglichkeit mit der Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf nicht. Es geht da um die Beschränkung der Transparenzpflicht bezüglich der Tarifprüfung in der beruflichen Vorsorge, bei der Krankenzusatzversicherung. Das ist der Teil, der wohl im Ständerat noch diskutiert werden wird. Für den Moment schlage ich Ihnen vor, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Dann hätten wir eine Fassung, die auch in der Vernehmlassung die entsprechende Zustimmung gefunden hat. [PAGE 749]

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