Fischer Roland · Nationalrat · 2021-05-03
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-05-03
Wortprotokoll
In diesem ersten Block geht es um den Geltungsbereich, um die Systemrisiken, um die Standards sowie um Erleichterungen für Versicherungsunternehmen, die professionelle Versicherungsnehmer versichern.
Bei Artikel 2 Absatz 5 Buchstaben a und b werden wir den Minderheiten folgen. Gemäss Buchstabe a kann der Bundesrat unter Berücksichtigung international anerkannter Standards Niederlassungen von ausländischen Versicherungsunternehmen, die in der Schweiz oder von der Schweiz aus nur die Rückversicherung betreiben, der Aufsicht unterstellen. Gemäss der Mehrheit soll diese Aufsicht nur dann erfolgen, wenn dies aufgrund internationaler Standards erforderlich ist. Die Mehrheit der Kommission fordert zudem auch eine erleichterte Aufsicht über die Niederlassung in der Schweiz, falls die Unternehmung im Ausland einer angemessenen Aufsicht untersteht. Gemäss dem Mehrheitsantrag müsste die Finma entscheiden, ob die Aufsicht in einem anderen Land angemessen ist oder nicht. Ich denke, das ist eine Aufgabe, die die Finma sicher wahrnehmen könnte, dies aber sicher zu hohen Kosten. Es wäre wahrscheinlich schwierig, hier Kriterien zu finden, nach welchen die Finma dann auch tatsächlich diese Angemessenheit beurteilen kann. Deswegen beantragen wir Ihnen, hier dem Bundesrat zu folgen und damit die Minderheit zu unterstützen. Der Mehrheitsantrag ist aus unserer Sicht weder praktikabel noch notwendig, weil eine erleichterte Aufsicht von Rückversicherungsunternehmen ja gemäss der risikoorientierten und proportionalen Aufsicht heute bereits möglich wäre.
Gemäss Buchstabe b soll neu ein Spielfeld für Innovationen im Versicherungsbereich geschaffen werden. Das unterstützen wir grundsätzlich. Mit der gewählten Formulierung würden wir analog zu dem vorgehen, was wir bereits im Bankenbereich kennen. Wir möchten diese Möglichkeit aber wie der Bundesrat auf kleine Unternehmen beschränken. Deshalb unterstützen wir hier die Minderheit I (Birrer-Heimo).
Zur Solvabilität: In Artikel 9 Absatz 1 geht es um die Bewertung des risikotragenden Kapitals und des Zielkapitals. Das [PAGE 748] soll gemäss dem Entwurf des Bundesrates nach Marktwerten oder marktnahen Werten erfolgen. Die Mehrheit der Kommission möchte den Begriff "marktnahe Werte" durch den Begriff "marktkonforme Werte" ersetzen. Man könnte auf den ersten Blick meinen, das komme nicht so darauf an, das sei doch das Gleiche. Aber so, wie wir es auch in der Kommission vernehmen konnten, ist der Begriff "marktnahe Bewertung" ein etablierter Begriff in der Regulierung. Mithilfe von Schätzungen und anderen Methoden soll quasi ein Marktwert simuliert werden. Der Begriff "marktkonform" bedeutet eher: mit marktwirtschaftlichen Mitteln. Das ist etwas anderes. Ich denke, es ist sinnvoll, wenn wir hier beim Entwurf des Bundesrates bleiben. Deshalb werden wir die Minderheit unterstützen.
Auch in Artikel 9c unterstützen wir die Minderheit und den Bundesrat. Die Version der Mehrheit wäre zu komplex, weil auf Gruppenstufe und für Schweizer Teile unterschiedliche Standards gelten könnten, die dann kaum mehr verglichen werden könnten. Im Sinne der Einfachheit und der Praktikabilität bitten wir Sie, hier die Minderheit und den Bundesrat zu unterstützen.
Bei den Erleichterungen für Versicherungsunternehmen, die professionelle Versicherungsnehmer versichern, unterstützen wir die Mehrheit und somit ebenfalls den Entwurf des Bundesrates. Wir erachten die Definition der professionellen Versicherungsnehmer, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird, als zweckmässig.
Auch bei den Einzelanträgen Markwalder bitten wir Sie, der Mehrheit zu folgen und die Einzelanträge abzulehnen. Das sind Anträge, die wir so in der Kommission nicht kannten. Deswegen, so denke ich, müsste man hier eine vertiefte Prüfung durchführen. Das könnte dann allenfalls auch in einer späteren Diskussion erfolgen.