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Rytz Regula · Nationalrat · 2021-05-03

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2021-05-03

Wortprotokoll

In meinem Minderheitsantrag zu Artikel 86 geht es um die Bussenhöhe im Übertretungsfall. Der Bundesrat schlägt eine starke Reduktion der Sanktionsmittel vor. Wir stellen das infrage.

Nach geltendem Recht kann die Busse bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung gemäss diesem Gesetz heute 500[NB]000 [PAGE 766] Franken betragen. Neu werden die Bussen bei Vorsätzlichkeit auf maximal 100[NB]000 Franken und bei fahrlässigen Handlungen auf maximal 50[NB]000 Franken reduziert. Das ist klar zu tief angesetzt. Die maximale Bussenhöhe muss so hoch bleiben, dass sie von den durch die Übertretung des Versicherungsaufsichtsgesetzes erreichten Vorteilen nicht übertroffen wird.

Der Bundesrat argumentiert in seiner Botschaft, dass er wie beim Finanzdienstleistungsgesetz das rechtmässige Verhalten der Versicherungsunternehmen durch eine stärkere Aufsicht durchsetzen will; darauf hat vorhin auch Kollege Aeschi verwiesen. Im Gegenzug sollen die Strafbestimmungen abgeschwächt werden.

Wir finden diese Argumentation nicht überzeugend. Noch nie habe ich in einem anderen Bereich erlebt, dass die Einführung von neuen Fahndungs- oder Überwachungsinstrumenten mit einer Abschwächung der Sanktionen im Übertretungsfall verbunden wurde. Das ist wirklich einmalig und geht so nicht. Eine verstärkte risikobasierte Aufsicht ist gut, das unterstützen wir klar. Die präventive Wirkung der heutigen Strafnorm muss deswegen aber nicht abgeschwächt werden. Wir haben weder in der Botschaft des Bundesrates noch in der Debatte der Kommission für Wirtschaft und Abgaben ein stichhaltiges Argument für die Abschwächung der Bussen gesehen.

Ich bitte Sie deshalb, am bisherigen Recht mit 500[NB]000 und 150[NB]000 Franken als maximalem Sanktionsrahmen festzuhalten. Aufsicht ist gut, aber Sanktionen werden im Übertretungsfall auch in Zukunft wichtig bleiben. Danke für die Unterstützung des bisherigen Rechts.