Fischer Roland · Nationalrat · 2021-05-03
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-05-03
Wortprotokoll
Ich werde mich vor allem zu drei Punkten äussern:
1.[NB]Bei Artikel 31 Absatz 3 geht es um einschränkende Bestimmungen zum Schutz der Versicherten. Die Grünliberalen unterstützen hier die Minderheit. Wir sind der Ansicht, dass zusätzliche Transparenz in diesem Bereich geboten ist. Wir erachten es als sinnvoll, dass die Versicherungsunternehmen die statistischen Grundlagen und die versicherungsmathematischen Grundsätze offenlegen, aufgrund welcher unterschiedliche Prämien berechnet werden. Es geht hier nicht um die Details, sondern um die Grundsätze und vor allem darum, allfälligen Befürchtungen bezüglich diskriminierender Prämien mit einer entsprechenden Transparenz entgegenzuwirken.
2.[NB]Bei Artikel 31b werden wir der Mehrheit folgen. Wir können die Einwände gegen diesen Artikel nachvollziehen, insbesondere aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Gleichwohl sind wir zum Schluss gekommen, dass wir dem Artikel heute in der Beratung im Erstrat zustimmen. Es handelt sich ja nicht wirklich um einen freien Markt. Die Leistungserbringer sind in einer Marktmachtposition. Das wurde auch schon von der Finma kritisiert. Der Handlungsbedarf ist vorhanden und grundsätzlich anerkannt. Ob aber eine Regulierung gemäss Artikel 31b wirklich eine sinnvolle und langfristige Lösung für das Problem darstellt, muss genauer abgeklärt werden. Wir bitten deshalb den Ständerat, das zu tun. Wir werden hier der Mehrheit folgen, damit eine Differenz zum Bundesrat offengelassen wird, sodass sich dann der Ständerat vertieft damit befassen kann.
3.[NB]In den Absätzen 2 und 3 von Artikel 35 werden wir der Minderheit Rytz Regula folgen. Es geht hier um die Aufsicht der Rückversicherungen. Die Ergänzungen der Mehrheit sind aus unserer Sicht nicht nötig. Die Gegenpartei einer Rückversicherung ist immer eine professionelle Gegenpartei, weil die Rückversicherung ja gerade Versicherungen versichert. [PAGE 758] Damit gelten bereits aufsichtsrechtliche Erleichterungen. Die Frage stellt sich insbesondere bei Absatz 4, wo zusätzlich noch Versicherungsunternehmen mit geringer Grösse und Komplexität der erleichterten Aufsicht unterstellt werden sollen. Das wird aus unserer Sicht heute schon über den Aspekt der professionellen Gegenpartei abgewickelt.
Bei den weiteren Anträgen in diesem Block werden wir die Mehrheit der Kommission und damit den Entwurf des Bundesrates unterstützen.