Schlatter Marionna · Nationalrat · 2021-05-04
Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-05-04
Wortprotokoll
Wir hinterlassen ständig und überall Spuren unseres genetischen Erbmaterials. Wer dieses zu analysieren weiss, kann aus der DNA vielfältige Informationen gewinnen, auch solche, die wir eigentlich lieber mit niemandem teilen würden. Darum geht es bei der Änderung des DNA-Profil-Gesetzes: um die Frage, in welchen Situationen die Polizei welche Informationen aus der DNA gewinnen darf. Damit will der Bundesrat neue Fahndungsinstrumente für die Polizei erlauben, in einem ganz offensichtlich grundrechtssensiblen Bereich.
Die Aufklärung schwerer Gewaltverbrechen hat auch für uns Grüne oberste Priorität. Deshalb haben wir in der Kommission zunächst für Eintreten auf die Vorlage gestimmt und damit die Umsetzung der Motion Vitali unterstützt. Wir hätten uns eine rechtliche Klärung gewünscht und eine Vorlage, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt und es in berechtigten Ausnahmefällen erlaubt, Einblick in den innersten Kern der DNA zu erhalten. Es zeigte sich aber in [PAGE 776] der Kommissionsberatung, dass weder der Bundesrat noch die Mehrheit der Kommission eine Sensibilität für den Schutz der Grundrechte hat. Wie beim Antiterrorgesetz hält man es nicht für nötig, die Freiheiten des Einzelnen vor unverhältnismässigen Eingriffen durch die Polizei zu schützen.
Vor Ihnen liegt der Entwurf zu einem Gesetz, das die DNA-Phänotypisierung auch bei leichteren Vergehen und ohne richterliche Anordnung erlaubt. Das ist umso ärgerlicher, als die Wirksamkeit dieser neuen Analysemethoden sehr umstritten ist. Es gibt international kaum bekannte Fälle, bei welchen die sogenannte Phänotypisierung zu Ermittlungserfolgen geführt hätte. Auch die Stiftung für Technologiefolgenabschätzung warnt vor nicht eindeutigen Resultaten und Falschinterpretationen. Anders als der Abgleich eines eindeutigen DNA-Profils erlaubt die Phänotypisierung nur Hypothesen.
Die Politik hat nicht die Aufgabe, in vorauseilendem Gehorsam den ganzen Wunschkatalog der Strafverfolgungsbehörden zu erfüllen. Mit dem Antiterrorgesetz, der Revision des NDG, dem BÜPF und den zahlreichen Verschärfungen des Strafrechts geht es im Moment nur in eine einzige Richtung: mehr Macht den Strafverfolgungsbehörden und geringerer Schutz der persönlichen Daten, Freiheiten und Grundrechte.
Auch wenn wir hier über Verbrechensbekämpfung sprechen, muss man sich dessen bewusst sein: Auch dieses Gesetz betrifft uns alle. Wir hinterlassen jederzeit und überall ungewollt unsere DNA und können darum jederzeit in den Fokus von Ermittlungen geraten. Mit dieser Gesetzesänderung erweitern wir die Möglichkeit, auf die sogenannt codierten Sequenzen der DNA zurückzugreifen, wo unsere sehr persönlichen Informationen gespeichert sind. Anders als beim einfachen Abgleich eines DNA-Profils mit Profilen in der Datenbank geraten mit der Phänotypisierung ganze Bevölkerungsgruppen in den Fokus von Ermittlungen.
Eigentlich wäre es einfach: Ein schwerer Grundrechtseingriff verlangt eine strenge gesetzliche Regelung. Wir haben uns in der Kommissionsdebatte dahingehend eingebracht. Wir haben erstens gefordert, dass die Möglichkeiten nur bei schwerwiegend gewalttätigen Straftaten angewendet werden dürfen und nicht beispielsweise bei einem Kreditkartenmissbrauch, wie es jetzt vorgesehen ist. Wir haben zweitens gefordert, dass sie nur dann zur Anwendung kommen dürfen, wenn die anderen Fahndungsmethoden keine Resultate gebracht haben, und dass dies im Gesetz auch ausdrücklich so festgehalten wird. Und wir haben drittens gefordert, dass sie angesichts der Schwere des Grundrechtseingriffs durch ein Zwangsmassnahmengericht angeordnet werden müssen. Unsere Anträge blieben in der Kommission chancenlos. Wir standen vor der Wahl, der Polizei quasi einen Freipass zur Analyse des Kerns der DNA zu geben oder durch Ablehnung beim Status quo zu bleiben.
Natürlich wollen auch wir schwere Verbrechen aufklären. Aber wir wollen auch die Grundrechte schützen. Und ja, man könnte beides haben, indem man den Einsatzbereich klar eingrenzen würde. Der Wille dazu fehlt aber sowohl beim Bundesrat als auch bei der Kommissionsmehrheit. Die Vorlage, wie wir sie heute beraten, öffnet Tür und Tor für unverhältnismässige Verletzungen unseres Rechts auf Privatsphäre. So, wie das Gesetz heute vor Ihnen liegt, stirbt zu viel Freiheit für zu wenig Sicherheit.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag auf Nichteintreten zuzustimmen.