Lexipedia

Roth Franziska · Nationalrat · 2021-05-04

Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag geht unumstritten von der Befürchtung aus, dass das neue Ermittlungsinstrument von den Strafverfolgungsbehörden tendenziös eingesetzt werden könnte. Diese Befürchtungen sind in einem Rechtsstaat absolut berechtigt, wenn man das Gefühl hat, dass das Gesetz dem Schutz der persönlichen Daten zu wenig Rechnung trägt.

Warum? Der Prozess bei der Erstellung eines DNA-Profils, wie er sich heute gestaltet, bezieht sich im Moment lediglich auf das Bestimmen des Geschlechts. Er berücksichtigt die erweiterten Möglichkeiten wie den Verwandtschaftsbezug, die Phänotypisierung und insbesondere das Bestimmen der biogeografischen Herkunft nicht.

Nun will man aber eine massive Ausdehnung auf neue Verfahren sowie eine Ausweitung auf die Suche nach Verwandtschaftsbezug machen. Die vom Bundesrat immer wieder erwähnten bisherigen wissenschaftlichen Kontrollen sind nicht mehr verhältnismässig und genügen in einem Rechtsstaat nicht, weil man mit einer Phänotypisierung enorm viele Informationen über eine Person preisgibt. Mit diesen neuen Verfahren treten bei der Recherche nach Verwandtschaftsbezug aufgrund einer genetischen Verbindung neue Risiken auf; dies einerseits zulasten der beschuldigten Person, andererseits aber vor allem auch zulasten unbeteiligter Dritter, also zum Beispiel auch von Ihnen und mir.

Damit dieses Instrument nicht unverhältnismässig angewendet werden kann, braucht es eine gesetzliche Regelung. Nur so kann die Grösse der Gruppe von Verwandten, die ins Visier der Ermittlungen geraten, eingeschränkt werden. Wenn wir das nicht verankern, verfügt die Strafverfolgungsbehörde über einen zu grossen Ermessensspielraum bei der Erstellung des Stammbaums und bei der Kontaktaufnahme. Deshalb ist es zur Wahrung der Verhältnismässigkeit nötig, dass rechtsstaatliche Grenzen gesetzt werden.

Auch wenn die Koordinationsstelle unabhängig arbeitet, auch wenn nach wissenschaftlichen Prozessen vorgegangen wird, auch wenn die Forensiker und Genetiker den Suchlauf anonym gestalten und das Labor bei den hierfür erforderlichen Zusatzanalysen genau gleich vorgeht, wie wenn es zivilrechtliche Abstammungsgutachten erstellt, ja selbst wenn die Zusatzanalysen zur Routinetätigkeit des Labors gehören, muss für die grösstmögliche Freiheit aller - insbesondere aller Unschuldigen - sichergestellt sein, dass die Gruppe der Verwandten so eng wie möglich eingegrenzt wird. Darum ist es unabdingbar, ein unabhängiges Gutachten mit dem bekannten juristischen Begriff "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" vorauszusetzen. Es ist in diesem Sinne des Rechtsstaates würdig, wenn wir das so verankern.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.