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Marti Min Li · Nationalrat · 2021-05-04

Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag zu Ziffer IV Absatz 1bis sorgte in der Kommission für Heiterkeit, aber der Antrag ist durchaus ernst gemeint. Warum Heiterkeit? Es geht hier um die Einführung einer "sunset clause", und diese "sunset clause" ist ein bisschen eine freisinnige Erfindung. Eine solche Sunset-Klausel kam bisher zweimal zum Einsatz, und dies beide Male bei gleichstellungspolitischen Themen: einmal bei der Lohngleichheit und einmal bei den Geschlechterrichtwerten für die Verwaltungsräte in der Aktienrechtsreform. Die "sunset clause" will die Befristung eines Gesetzes [PAGE 790] mit der Möglichkeit, nach dieser Befristung eine Neubeurteilung der Lage zu machen, um dann noch einmal innezuhalten und zu überlegen, ob dieses Gesetz wirklich nötig ist. Das ist eigentlich keine schlechte Idee. Es sollte sich ja nicht nur bei der Gleichstellung die Frage stellen, ob sich ein Gesetz irgendwann erledigt hat oder ob es wirklich nötig ist; man könnte sich das auch in anderen Fällen vorstellen.

Ich glaube, dass dieser Fall hier sogar sehr prädestiniert ist dafür. Wir führen hier eine neue Technologie ein, eine neue Methode, von der wir noch nicht genau wissen, wie gut sie funktioniert, und bei der es Befürchtungen gibt, dass sie zu Problemen führen könnte, zu Diskriminierungen, zu unerwünschten Phänomenen und zu Ungenauigkeiten. Es ist aus diesem Grund in der Vorlage auch vorgesehen, dass eine Evaluation gemacht wird. Es wäre sinnvoll, wenn Sie diese Evaluation ernst nähmen und wenn Erkenntnisse daraus einfliessen könnten. Das könnte ja durchaus auch im Sinne der bürgerlichen Mehrheit sein, und zwar dahingehend, dass man weitere Merkmale aufnehmen könnte, welche die Mehrheit jetzt nicht aufnehmen will. Im Prinzip wäre das wirklich eine gute Gelegenheit, Erkenntnisse einfliessen zu lassen und sich noch einmal zu fragen: Braucht es diese Gesetzesbestimmungen oder braucht es sie nicht?

Ich bitte Sie daher, meinem Minderheitsantrag zu folgen und eine Befristung einzuführen, um dann nach der Evaluation noch einmal darüber zu beraten, ob wir diese Gesetzesbestimmungen definitiv beibehalten wollen.