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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2021-05-04

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

In Block 2 geht es um den eigentlichen Kern der Vorlage, die Regulierung der Phänotypisierung. Vor zwei Jahrzehnten hat dieses Parlament die Einführung der Phänotypisierung aus Respekt vor dem schweren Grundrechtseingriff abgelehnt. Heute sind wir uns nicht mal darüber einig, ob diese Analysemethode einen schweren Grundrechtseingriff darstellt oder nur einen leichten. Bundesrätin Keller-Sutter hat in ihrem vorangehenden Votum betont, es handle sich bei der Phänotypisierung um einen leichten Grundrechtseingriff, da sie ja nur Zugriff auf sogenannt äussere Merkmale erlaube. Das muss man ehrlich anzweifeln.

Zwar bewertet das Bundesgericht die Erstellung von DNA-Profilen als leichten Eingriff, aber eben genau mit der Begründung, dass sich die Analyse auf die sogenannt nicht codierenden Abschnitte der DNA beschränke. Mit der Phänotypisierung wird aber genau auf die codierenden Abschnitte zugegriffen, die Aussagen über Erbanlagen oder Krankheiten erlauben. Ein anschauliches Beispiel - es wurde schon genannt - ist das Alter, welches mit der Phänotypisierung ermittelt werden kann. Es handelt sich beim eruierten Alter nicht etwa um das Alter im Pass, sondern um das echte Alter, also um das physische Alter. Diese Werte können, je nach Lebensstil oder Krankheiten, um Jahre voneinander abweichen. Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des deutschen Bundesverfassungsgerichts zeigt klar, dass es sich beim Zugriff auf die [PAGE 792] codierenden Abschnitte der DNA um einen schweren Grundrechtseingriff handelt. Damit muss eine Anordnung durch das Zwangsmassnahmengericht erfolgen.

Dieser Argumentation folgend, unterstützt die grüne Fraktion bei Artikel 258b StPO die Minderheit I (Roth Franziska).

Weiter ist das Merkmal der biogeografischen Herkunft tatsächlich ein schwieriges. Es birgt die Gefahr von rassistischem Profiling und von Stigmatisierung. Nein, dieses Merkmal ist nicht wertneutral in einer weissen Gesellschaft, die ein strukturelles Problem mit Rassismus hat. Geschieht ein Gewaltverbrechen und die Phänotypisierung fördert zutage, dass es sich beim Täter mit grosser Wahrscheinlichkeit um einen dunkelhäutigen Mann handelt, fliesst das als wichtiger Baustein in die Ermittlungen ein. Damit geraten alle dunkelhäutigen Männer in den Fokus. Deutet die Phänotypisierung aber auf einen weissen Mann, ist das in einer weissen Mehrheitsgesellschaft ein wertloses Merkmal, das nicht weiterverfolgt wird. Mit genau dieser Argumentation hat übrigens kürzlich Deutschland das Merkmal der biogeografischen Herkunft ausgeschlossen. Wir folgen deshalb bei Artikel 2b Absatz 2 der Minderheit Roth Franziska.

Genau dieses Beispiel zeigt die Brisanz, die einzelnen Merkmalen innewohnt. Auch darum ist es wichtig, dass die Merkmale abschliessend im Gesetz geregelt sind und der Bundesrat sie nicht eigenmächtig erweitern kann, wie es in der Vorlage steht. Die Delegationsklausel mit dem technologischen Fortschritt zu legitimieren, halten wir für gefährlich. Technologische Entwicklung hat immer auch eine gesellschaftliche Komponente. Es ist eine ständige Abwägung, in welchem Rahmen Innovationen zum Einsatz kommen können oder sollen, und es ist vor allem auch eine politische Entscheidung. Wir werden hier der Kommissionsmehrheit folgen und bitten Sie, den Minderheitsantrag Riniker abzulehnen.

Der Minderheitsantrag III (Porchet) zu Artikel 258b ist für die grüne Fraktion der wichtigste Antrag bei dieser Vorlage. Er fordert die Beschränkung des Einsatzbereichs der Phänotypisierung auf einen klar definierten, umfassenden Strafkatalog. Wie es die Motion Vitali forderte, soll die Phänotypisierung nur bei der Aufklärung schwerer Gewaltverbrechen wie etwa Mord oder Vergewaltigung zum Einsatz kommen. Beim im Minderheitsantrag Porchet formulierten Strafkatalog handelt es sich um einen sehr umfassenden Katalog, der in Anlehnung an den Strafkatalog bei den Überwachungsmassnahmen im BÜPF und an die Voraussetzungen für eine Landesverweisung erarbeitet wurde. Die Begründung der Bundesrätin, weshalb auf die explizite Anführung eines Strafkatalogs im Gesetz verzichtet werden soll - weil man etwas vergessen könnte -, unterstreicht eben die Stossrichtung der Vorlage. Ginge es nach dem Bundesrat, würde bald mittels Phänotypisierung nach Kreditkartenbetrügern, Ladendieben und sonstigen Betrügern gefahndet. Das ist nicht im Sinne der Motion Vitali, und es kann auch nicht in unserem Sinne sein.

Bitte unterstützen auch Sie den Minderheitsantrag III (Porchet) und damit den Antrag, mit dem Sie etwas Brisanz aus der Vorlage nehmen können.