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Roth Franziska · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-04

Wortprotokoll

Kollegin Geissbühler, dieser Minderheitsantrag mit der Forderung nach einem unabhängigen Gutachten gehört zu Block 1.

Wenn der Glaube an das verhältnismässige Handeln des Bundesrates beim Einsatz von neuen Technologien, die unseren Datenschutz aufweichen können, grösser wird als das Vertrauen in die Kontrollmechanismen des Rechtsstaats, dann öffnen wir der Willkür Tür und Tor. Geschätzte Frau Kollegin Riniker, Sie haben gesagt, es gehe nur um sichtbare [PAGE 791] Merkmale. Das stimmt einfach nicht! Auch das Alter ist kein sichtbares Merkmal. Das sieht man wunderschön bei Ihnen; Sie sehen jünger aus, als Sie sind. (Heiterkeit) Der Bundesrat darf bei der Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren keine erweiterten Kompetenzen erhalten. Den Antrag der Minderheit Riniker lehnen wir darum dezidiert ab.

Die SP-Fraktion ist froh, dass die SiK-N die Delegationsklausel in Artikel 2b Absatz 4 gestrichen hat. Wir wollen in einem Bundesgesetz keine Carte blanche für den Bundesrat, die es ihm erlaubt, in Abhängigkeit vom technischen Fortschritt, wenn die praktische Zuverlässigkeit gegeben sein soll, ohne Befragung des Gesetzgebers weitere äusserlich sichtbare Merkmale festzulegen. Eine Streichung von Absatz 4 bedeutet ja nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht auf neue technologische Möglichkeiten zurückgreifen können. Die Streichung bedeutet nur, dass wir - das Parlament - mitzureden haben.

Die Anträge der Minderheiten I und II (Roth Franziska) und der Minderheit Marti Min Li wurden vorhin begründet. Diese Anträge stammen aus unseren Reihen, wir unterstützen sie.

Die Wissenschaft ist sich einig, dass man sich in diesem Bereich noch nicht einig sein kann. Einer der wichtigsten Anträge ist in unseren Augen der Minderheitsantrag III (Porchet). Obwohl die Methoden bei der Analyse von Merkmalen von Minderheiten besonders unsicher sind, werden sie leider gerade bei diesen Gruppen überhaupt einen ermittlungstechnischen Ansatz bieten und insofern ihre Anwendung finden. Es ist zu befürchten, dass durch die Ergebnisse der Untersuchungsmethoden rassistisch diskriminierte Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht gestellt und zukünftig mit DNA-Reihenuntersuchungen konfrontiert werden könnten. Darum ist es zwingend, dass diese Massnahmen nur bei klar umschriebenen schweren Delikten zur Anwendung kommen dürfen, wie es auch die Motion vorsah.

Der geforderte Deliktskatalog ist sehr umfassend und sieht das vor, was bei diesem schweren Eingriff nötig ist: Die Phänotypisierung soll nicht der Regelfall, sondern eine Ausnahme bei schweren Delikten sein und erst dann eingesetzt werden, wenn kein anderes Mittel erfolgreich ist. Wer wirklich die Absicht hat, dass die Phänotypisierung nur in Einzelfällen zum Einsatz kommt, der muss dem Antrag der Minderheit Porchet zustimmen. Die SP-Fraktion wird ihn unterstützen.

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