Lexipedia

Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-12-02

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-02

Wortprotokoll

Die IV-Abteilung im Bundesamt für Sozialversicherung ändert die Argumentationskette laufend, sobald ein Argument widerlegt ist. In der ersten Runde argumentierten sie, eine unabhängige Revisionsstelle habe die fachlichen Qualifikationen nicht. Das ist übrigens das einzige Argument, das nicht ganz abwegig ist; darum ist es wahrscheinlich auch das erste. Aber dann kann man ja eine Übergangsfrist machen, wobei ich davon überzeugt bin, dass die Revisionsgesellschaften rasch genügend ausgebildete Mitarbeiter zur Verfügung haben, sobald wir hier entsprechend beschliessen - aber eben, das wollen sie auch nicht. [PAGE 1904]

Nun tischen sie ein neues, zweites Argument auf, indem sie den Unterschied zwischen fachlicher und finanzieller Aufsicht machen. Diese Unterscheidung ist für eine Sozialversicherung so ziemlich nutzlos. Bedeutend ist der Faktor Geschäftsprüfung: Jemand Unabhängiger muss feststellen, dass hier sauber gearbeitet wird. Diese Prüfung muss angemessen sein angesichts der Tatsache, dass die IV-Stellen im Jahr rund 300 000 Einzelentscheide fällen. Das entspricht einem Gesamtvolumen von rund 9 Milliarden Franken.

Abschliessend zwei Feststellungen:

1. Es gibt heute bei der IV keine anerkannten, unabhängigen Revisionsstellen - dies im Gegensatz zur AHV, zur EO, zum BVG, zur Familienversicherung, zum KVG: Dort gibt es unabhängige professionelle Revisionsstellen mit klaren Weisungen. Bei der IV tritt das Bundesamt mit seinen Funktionären in Eigenkontrolle auf.

2. Zwar lamentieren viele Politiker über die ausufernden Kosten der IV, aber weit weniger als 1 Promille des Volumens wäre nötig, damit eine zeitgemässe Geschäftsprüfung stattfinden könnte. Das ist kein Anliegen irgendwelcher privater Revisionsstellen, wie in der Kommission moniert wurde, sondern es ist das Anliegen einer grossen Mehrheit der IV-Stellen der Kantone. Ich verstehe die Sorgen der IV-Stellenkonferenz, die meinen Antrag in der grossen Mehrheit unterstützt.

Im Ständerat kam hier mit 18 zu 16 Stimmen ein Zufallsmehr zustande.

Ich bitte Sie, an Ihrem Beschluss vom 13. Dezember 2001 festzuhalten. Damals haben Sie mit 91 zu 49 Stimmen beschlossen, dass bezüglich unabhängiger Revisionsstelle für die IV das Gleiche gelten solle wie für die übrigen Sozialversicherungen in diesem Land.

Ich danke Ihnen für die Zustimmung zum Antrag der Minderheit.