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Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-05-04

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04

Wortprotokoll

Es ist wahrscheinlich schon ein schönes Zeichen - das meine ich jetzt positiv - für Frieden, Wohlstand und Sorglosigkeit, dass viele von uns bei einem so wichtigen Thema, bei welchem die Leute in anderen Ländern auf die Strasse gehen würden, noch gemütlich im Restaurant verharren können, im Wissen darum, dass es gar nicht so schlecht steht um unser Land. Trotzdem ist das Thema, das wir hier besprechen, sehr wichtig. Es ist ein Thema, das letztlich den Kern unserer Demokratie betrifft.

Unsere Fraktion, um das vorwegzunehmen, empfiehlt Ihnen fast einstimmig, auf diese Vorlage einzutreten. Wir sind der Auffassung, und das nicht erst seit Kurzem, dass hier doch ein erheblicher Handlungsbedarf besteht.

In diesem Punkt gestatte ich mir, die Kommissionssprecherin, unsere geschätzte Kollegin Gysin, leicht zu korrigieren. Ich habe die Kommissionssitzung doch etwas anders erlebt. Der Handlungsbedarf war meines Erachtens nicht per se bestritten. Die Frage war mehr, wie man den richtigen Weg finden will. Es geht ja beim Thema, das wir hier diskutieren, auch nicht um einen Paradigmenwechsel. Das Referendum sui generis gibt es; es kommt in wenigen Fällen zur Anwendung. Aber in diesen Fällen sieht, glaube ich, eine grosse Mehrheit die Notwendigkeit und auch die Richtigkeit dieses Instituts. Es geht also einzig um die Frage, ob wir hier die gelebte Praxis kodifizieren oder ob wir weiterfahren wie bisher.

Der Unterschied, das habe ich auch bereits gesagt, ist, dass wir neben den Regelungen in der Verfassung für das fakultative und das obligatorische Referendum bei Staatsverträgen die Möglichkeit haben, dass das Parlament weitere Verträge dem fakultativen Referendum unterstellt. Beim obligatorischen Referendum fehlt die entsprechende Bestimmung. Dieses Referendum sui generis, Kollege Pfister hat es erwähnt, kam insgesamt schon dreimal zur Anwendung. Man war sich eigentlich immer einig, dass Verträge, welche eine erhebliche Tragweite haben, der Mehrheit von Volk und Ständen bedürfen.

Dass dieses Referendum sui generis nicht kodifiziert ist, wird namentlich in der Lehre kritisiert, unseres Erachtens zu Recht, weil hier erhebliche Lücken bezüglich der Rechtssicherheit vorhanden sind. Der Bundesrat stellt sich auch auf diesen Standpunkt. Er will eine bessere Voraussehbarkeit und Handhabbarkeit des obligatorischen Staatsvertragsreferendums. Das ist natürlich eher die Optik der Exekutive, der Verhandlungsführer, während wir unsererseits eher die Optik der Kantone und der Stimmbürger sehen. Das ist aus unserer Sicht der zentrale Aspekt: dass die Mitwirkungsrechte klar sind, dass die Spielregeln klar sind und die Mitspracherechte gestärkt werden.

Ich möchte vielleicht ganz kurz auf vier, fünf Punkte eingehen, die unseres Erachtens in dieser Vorlage wichtig sind.

Wir müssen uns bewusst sein, dass die Mehrheit der neuen bundesrechtlichen Bestimmungen ihren Ursprung in internationalen Verträgen hat. Diese Aussage erstaunt, wenn man sie so hört. Es ist aber eine Tatsache. Wir haben das in der Kommission einmal in anderem Zusammenhang erörtert, als es um Fragen der Deregulierung ging: Rund 60 Prozent der neueren bundesrechtlichen Regelungen haben ihren Ursprung direkt oder indirekt in Staatsverträgen, in internationalen Abkommen, etwa 30 Prozent sind Verordnungsrecht. Nur rund 10 Prozent der neueren Regelungen sind die Gesetze, die wir in diesem Saal diskutieren und beschliessen und zu welchen die Bevölkerung dann auch entsprechend das Referendum ergreifen kann. Die Frage ist also von einer erheblichen Relevanz.

Weiter geht es um die lapidare Feststellung, dass Regelungen, welche Verfassungsrang haben, welche also die Grundregeln unseres Zusammenlebens betreffen, in der Schweiz der Zustimmung von Volk und Ständen bedürfen. Das ist eine ganz wichtige Angelegenheit. Ich finde es heikel, wie das Ständemehr heute von gewissen Kreisen etwas salopp infrage gestellt wird. Ich glaube, dass das Ständemehr in unserem Land ein ganz zentraler Wert ist, der nicht nur bei der Gründung unserer modernen Eidgenossenschaft wichtig war, sondern auch heute noch in Bezug auf die Unterschiede zwischen Stadt und Land, zwischen den verschiedenen Kulturen und Sprachen ein ganz wichtiges Element im Ganzen ist. Das Ständemehr gewährleistet, dass kleinere Kantone und Kulturen, die nicht die Mehrheit haben, auch entsprechend Mitspracherechte haben. Minderheiten sind in unserem Land gut geschützt, und das soll auch so bleiben.

Der Bundesrat listet die Bereiche auf, welche für dieses Referendum wichtig sind: erstens Fragen betreffend Grundrechte, Bürgerrechte, politische Rechte; zweitens Fragen zum Verhältnis von Bund und Kantonen; und drittens Fragen betreffend die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden. Während der erste und der dritte Punkt relativ unbestritten sind, wird der zweite Punkt heute krass unterschätzt, nimmt er doch eine immer wichtigere Stellung ein. Das ist auch das, was wir dem Bundesrat gerne mit auf den Weg geben möchten: Es ist so, dass Staatsverträge immer häufiger nicht typisch zwischenstaatliche Regelungsgegenstände betreffen und dass Staatsverträge zwar vom Bund als Völkerrechtssubjekt abgeschlossen werden, aber in letzter Essenz dann eben oftmals Kompetenzbereiche betreffen, die in der Schweiz den Kantonen oder den Gemeinden zufallen. Das macht die ganze Sache natürlich sehr heikel. Gerade für die Schweiz als föderalistischen Staat sind diese Fragestellungen sehr zentral.

Es kann sein, dass man zum Schluss kommt, eine kantonale Kompetenz neu dem Bund zuzuordnen, wenn man merkt, dass eine solche Kompetenz durch einen Staatsvertrag betroffen ist. Das ist dann insofern unproblematisch, als es dafür sowieso eines obligatorischen Referendums bedarf, weil Bundeskompetenzen eine Verfassungsänderung erfordern. Anders ist es, wenn man merkt, dass Staatsverträge zwar kantonale Kompetenzbereiche betreffen, dann aber zum Schluss kommt, dass diese Kompetenzen auch bei den Kantonen verbleiben sollen. Dann braucht es keine Abstimmung, weil keine Neuordnung der Kompetenzen vorgenommen wird. Aber die Kantone sind natürlich trotzdem gebunden, die entsprechenden Verträge einzuhalten. Das ist doch eine sehr schwierige und unbefriedigende Situation. [PAGE 809]

Wenn Sie sich dann anschauen, welche Sachbereiche betroffen sind, dann stossen Sie so ziemlich als Erstes auf die kantonale Steuerhoheit. Sie haben das bereits bei der STAF-Vorlage gesehen, die ja auf die Kritik aus der EU zurückging, die gesagt hat, dass die tiefe Unternehmensbesteuerung in gewissen Kantonen dem Beihilfeverbot im Freihandelsabkommen widerspreche. Abgesehen davon, dass damals, als man das Freihandelsabkommen abschloss, niemand daran gedacht hätte, dass es mit Steuerfragen bzw. mit dem kantonalen Steuerwettbewerb verknüpft werden könnte, ist die Argumentation aus schweizerischer Sicht natürlich per se ziemlich absurd. Trotzdem führte es aber - das haben wir gesehen - zu einer umfassenden Unternehmenssteuerreform, weil man gesagt hat, man sei einfach gezwungen, diese zu machen.

Wir haben jetzt eine Debatte auf internationaler Ebene über globale Mindeststeuersätze - etwas, das dem schweizerischen Verfassungsrecht im Kern widerspricht. Wir haben das Prinzip der Höchststeuersätze mit Blick auf den Schutz des Privateigentums und mit Blick auf den Steuerwettbewerb, den wir als wünschbar erachten. Das Konzept der Mindeststeuersätze will natürlich den Steuerwettbewerb verhindern. Sie sehen also: Hier geraten wir tief in Kernbereiche kantonaler Kompetenzen hinein. Das ist letztlich etwas, das vom Bund verhandelt, geregelt und abgeschlossen wird, aber die Kantone betrifft. Aus diesem Grund meinen wir, dass solche Sachen zwingend dem doppelten Mehr unterliegen müssen, also dass man hierfür auch die Kantone, das Ständemehr, zwingend braucht.

Es gibt weitere Bereiche im Beihilferecht - damit vielleicht auch unsere Kollegen auf der linken Seite sehen, dass auch sie durchaus angesprochen sind -, wie etwa die Frage des sozialen Wohnungsbaus. Auch das ist etwas, das vom Beihilferecht erfasst wird und für das es ein neueres Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt. Das würde dann quasi direkt die Gemeinden betreffen. Wenn ich auf meine Heimatstadt blicke, sehe ich, dass dort sehr viel Aktivismus entfaltet wird, mit dem ich zwar in der Sache nicht einverstanden bin. Aber ich bin dezidiert der Auffassung, dass man das kommunal regeln können muss.

Nun ist die Frage, was wir jetzt mit dem Ganzen machen. Wir sind der Auffassung, es wäre richtig, dass man die Regelungen etwas genauer fasst, dass man dem Entwurf des Bundesrates folgt. Selbstverständlich ist eine Verfassungsnorm interpretationsfähig, doch die heutige, nicht kodifizierte Praxis ist es auch. Wir meinen, einfach nichts zu machen und die heisse Kartoffel weiterzureichen, sei kein Schritt in die richtige Richtung.

Darum möchte ich Ihnen beliebt machen, auf die Vorlage einzutreten, damit wir diese Arbeiten weiterführen können.