Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-05-04
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04
Wortprotokoll
Kollege Glättli, Sie haben uns in rhetorisch einmal mehr beeindruckender Weise viele Zahlen um die Ohren geschlagen - nur, es waren leider die falschen Zahlen. Ich will Ihnen jetzt ein paar Zahlen nennen, die im Zusammenhang mit diesem Vorstoss relevant sind. Ich schicke voraus: Mir liegt sehr viel daran, die humanitäre Tradition dieses Landes, auf die auch ich stolz bin, aufrechtzuerhalten. Leute, die des Schutzes bedürfen, sollen diesen auch erhalten. Genau darum brauchen wir diese Revision des Asylgesetzes.
Es geht bei der Vorlage um eine Erweiterung der Mitwirkungspflicht, Sie haben es gesehen. Warum haben wir hier Handlungsbedarf? Einmal mehr sei hier festgehalten: 2016 reisten rund 20[NB]000 Asylbewerber ohne Identitätsausweis in dieses Land, ohne sagen zu können oder zu wollen, woher sie kommen. 2015 waren es drei Viertel der Asylbewerber. Wir haben in jedem Jahr Tausende von Asylbewerbern, von denen 70 bis 80 Prozent einreisen, ohne dass man ihre Identität kennt oder zweifelsfrei feststellen kann.
Nun kann ich einen Satz aus dem Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 16. Oktober 2020 zitieren: "Die Schweiz ist verpflichtet, die Genfer Flüchtlingskonvention einzuhalten, und ist bemüht, ein funktionierendes Asylsystem zu führen. Dabei muss sichergestellt werden, dass das Recht auf Asyl jenen Menschen erteilt wird, die diesen Schutz auch wirklich benötigen. Hierfür ist die Identitätsabklärung ein wichtiger Aspekt." In dieser Aussage ist eigentlich auch schon alles Essenzielle erhalten.
Ich glaube, es gehört zu unserer Aufgabe, dass man diese Abklärungen sauber macht. Die Spielregeln gelten für beide Seiten, das heisst, der Staat hat sich selbstverständlich an die geltende Rechtsordnung zu halten, die Menschenrechte und all diese wichtigen Werte zu akzeptieren.
Umgekehrt darf man aber auch vom Gesuchsteller erwarten, dass er diese Rechtsordnung und diese Spielregeln einhält - und das, Kollege Glättli, ist eben genau der entscheidende Unterschied zwischen der von Ihnen bemühten Strafverfolgung als Beispiel und dem hier vorliegenden Tatbestand. Bei der Strafverfolgung will der Staat etwas vom Einzelnen. Darum gibt es dort spezielle Gesetze. Hier kommen die Leute zu uns, möchten etwas von uns und stellen ein Gesuch. Darum gelten eben auch für sie gewisse Spielregeln. Diese Auswertungen, die Sie präsentiert haben, sind so schlecht nicht. Natürlich würden wir uns auch wünschen, dass hier noch mehr und bessere Resultate erreicht werden könnten. Aber es darf doch festgehalten werden, dass man mit den Daten, die man hier erhalten kann, immer wieder Beiträge dazu leisten kann, um das Schlepperwesen zu bekämpfen oder sogar Kriegsverbrechen aufzudecken.
Das, meine ich, sind alles in allem wirklich Gründe, die für diese Vorlage sprechen. Wir meinen, es ist eine sehr gut vertretbare Vorlage, eine moderate Vorlage. Es geht hier um die Erweiterung der Mitwirkungspflichten, es geht um eine Klärung der Spielregeln. Ich glaube, wem die humanitäre Tradition unseres Landes am Herzen liegt, der tut gut daran, auf diese Vorlage einzutreten und ihr auch zuzustimmen.