Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-05-04
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04
Wortprotokoll
Ziff.[NB]2[NB]Art.[NB]257 [GZ]
Antrag Geissbühler[GZ]
Das Gericht muss in seinem Urteil anordnen, dass eine Probe genommen und ein DNA-Profil erstellt wird von Personen:
a. Die wegen eines vorsätzlich begangenen Verbrechens verurteilt worden sind;[GZ]
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Schriftliche Begründung[GZ]
Die DNA-Profile sind das beste Fahndungsmittel, um Taten aufzuklären und Täter zu überführen, aber auch, um Personen zu entlasten. Daher ist die Erhebung der DNA-Daten von verurteilten Verbrechern auch so wichtig. Begangene Taten oder auch Wiederholungstaten können somit viel rascher aufgeklärt werden. Es ist erwiesen, dass entlassene Straftäter nicht selten Wiederholungstäter sind, welche dank DNA-Profil viel rascher gefasst werden können. Dieses Fahndungsinstrument ist wichtig, um die Bevölkerung zu schützen und in unserem Land den heutigen Sicherheitsstandard zu erhalten. Solange keine Wiederholungstat begangen wird, bleibt der Persönlichkeitsschutz gewahrt.
[VS]
Ch. 2 art. 257[GZ]
Proposition Geissbühler[GZ]
Dans le jugement qu'il rend, le tribunal doit ordonner, en vue de l'établissement d'un profil d'ADN, qu'un échantillon soit prélevé sur les personnes:
a. qui ont été condamnées pour la commission intentionnelle d'un crime;[GZ]
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