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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-12-02

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-12-02

Wortprotokoll

Sie haben sich nach einer langen Debatte entschieden, auf das Teilsplittingsystem [PAGE 1870] und nicht auf das System der Individualbesteuerung einzutreten. Das ist ein politischer Entscheid gewesen. Beide Entscheide wären vertretbar gewesen, ein Splitting oder eine Individualbesteuerung; beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Ich will das nicht alles hier wiederholen. Es ist auch so, dass man mit der konkreten Ausgestaltung beide Modelle einander annähern kann. Mit dem Verzicht auf ein Splitting zugunsten eines Teilsplittings, mit dem Wahlrecht z. B. auch für Konkubinatspaare mit Kindern haben Sie das Teilsplitting dem Individualbesteuerungssystem etwas angenähert. Ich meine, dieser Entscheid sei absolut vertretbar.

Das ist aber ein Entscheid, der für Jahre präjudiziert, wie in der Schweiz die direkten Steuern ausgestaltet sein werden. Es ist kaum denkbar, in relativ kurzer Zeit wieder umzuschwenken und z. B. von diesem Teilsplitting her auf ein Individualbesteuerungsverfahren überzuschwenken. Das wäre ein Riesenaufwand, und es würde einiges an Geld kosten, und zwar deshalb, weil es dann wieder Gewinner und Verlierer gäbe. Die Verlierer würden sich wehren; man müsste also Geld in die Hand nehmen, damit allen gedient wäre. Ich glaube, das wird sich der Bund auf Jahre hinaus so nicht leisten können.

Das heisst, dieser Entscheid zum Splitting war ein weit tragender Entscheid. Dessen muss man sich bewusst sein. Wir nehmen gerne viele Postulate entgegen, um andere Systeme zu prüfen, aber politisch wird da konkret nichts passieren, wenn Sie diese Weiche hier gestellt haben. Was in 30 Jahren ist, weiss ich nicht, aber für 10, 15 Jahre - wahrscheinlich sogar für 20 Jahre - wird das ein definitiver Entscheid sein.

Wie steht es nun mit den Kantonen? Wenn Sie bei diesem Artikel so wie das letzte Mal entscheiden, müssen die Kantone auch zu einem Splittingmodell übergehen. Das ist mit einem beachtlichen Aufwand verbunden: Eine Mehrheit der Kantone hat noch Doppeltarife. Aber der Übergang ist natürlich möglich, und die Kantone bekommen ja auch eine entsprechende Übergangsfrist. Die Kantone hätten aber innerhalb des Splittingverfahrens relativ viel Freiheit und könnten z. B. selber entscheiden, ob sie ein Voll- oder ein Teilsplitting wollen.

Der Ständerat hat hingegen anders entschieden: Er lässt es den Kantonen frei. Das bedeutet, dass die Kantone bei ihrem Doppeltarif bleiben dürfen. Sie können natürlich auch zu einem Splittingmodell übergehen - wie immer sie wollen. Die Begründung im Ständerat war folgende: Viele Kantone könnten sich so einen erheblichen gesetzgeberischen Aufwand ersparen, und es würde nichts präjudiziert. Sollte man nämlich später trotz allem zu einem Individualbesteuerungsmodell übergehen, hätten diese Kantone dann nicht ein Hüst und Hott zu veranstalten und wieder auf das alte System zurückzukommen, nachdem sie vielleicht erst kurz zuvor zum Splittingverfahren gewechselt hatten. Letztlich ist das eine politische Frage. Von der direkten Bundessteuer her kann man mit beidem leben. Wir haben uns nun für ein System entschieden. Wenn Sie hier dem Ständerat folgen, werden in einem grossen Teil der Kantone zwei Modelle koexistieren. Sie haben also - um den Jargon der EU zu gebrauchen - sozusagen ein Koexistenzmodell.

Was ist nun politisch vorzuziehen? Der Bundesrat ist der Meinung, das Element der Harmonisierung gehe vor. Wir leben in einer sehr mobilen Gesellschaft. Viele Menschen wechseln immer wieder den Kanton. Wenn Sie das hier nicht festschreiben, müssten sie immer wieder von einem Kanton mit einem Doppeltarif- in einen mit einem Splittingmodell wechseln; bei der Bundessteuer hätten sie immer das Splittingmodell - hier Koexistenz, dort das Gleiche usw. Wenn Sie wollen, dass die Steuerlandschaft für die Bürgerinnen und Bürger etwas leichter verständlich wird, wenn die Bürgerinnen und Bürger etwas besser verstehen sollen, wie die Systeme sind, und die Sache nicht bei jedem Kantonswechsel wieder völlig neu anschauen sollen, dann sollten Sie sich für die Harmonisierung entscheiden. Es ist ja nicht umsonst, dass wir den Steuerharmonisierungsartikel in der Bundesverfassung eingeführt haben: weil wir mittelfristig die Steuersysteme einander annähern möchten. Hier haben Sie konkret die Möglichkeit, den Tatbeweis für diesen Willen zu erbringen.

Wir sind der Meinung, dass Sie den Übergang z. B. wieder zu einer Individualbesteuerung keineswegs beschleunigen, wenn Sie diese Harmonisierung nicht machen, weil das ein zu grosser Aufwand wäre. Ich habe das am Anfang auszudrücken versucht.

Das ist der Grund dafür, dass Ihnen der Bundesrat empfiehlt, auf die modernere, mobile Gesellschaft Rücksicht zu nehmen und zu versuchen, auch die kantonalen Steuersysteme einander anzunähern. Das bedeutet praktisch, dass es vorzuziehen wäre, wenn Sie bei Ihrem Entscheid bleiben und Ihrer Mehrheit zustimmen würden.