Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-05-04
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen. Sie sehen, dass es bei diesen beiden Minderheitsanträgen darum geht, ob der Entzug der mobilen Geräte im Asylverfahren und im Wegweisungsverfahren auch zwangsweise erfolgen kann.
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, um was es hier wirklich geht. Es wurde schon mehrfach gesagt, aber ich glaube, dass es immer noch nicht alle ganz verinnerlicht haben: Es geht um eine Ergänzung der Mitwirkungspflicht gemäss Artikel 8 des Asylgesetzes. Die Mitwirkungspflicht umfasst bereits jetzt sechs Punkte, nämlich die Offenlegung der Identität, die Abgabe der Reisepapiere und Identitätsausweise, die Angabe des Grundes, warum man um Asyl nachsucht usw. Das alles ist im Rahmen der Rechtsordnung, der humanitären Tradition, weil wir eben jenen Leuten Asyl bieten möchten, die es wirklich nötig haben.
Das alles soll jetzt bei Absatz 1 ergänzt werden um einen Buchstaben g, bei dem es darum geht, dass elektronische Datenträger vorübergehend auszuhändigen sind, wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg weder gestützt auf Identitätsausweise noch auf andere Weise festgestellt werden können. Wenn das im Rahmen der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht nicht möglich ist, möglicherweise weil der Gesuchsteller nicht mitwirken will, dann soll eine Möglichkeit bestehen, auf diese Datenträger zuzugreifen.
Es stellt sich die Frage, ob das zwangsweise erfolgen soll oder nicht. Wir beantragen Ihnen: Ja, das soll zwangsweise erfolgen. Denn wir sind der Auffassung: Wenn wir eine Regel aufstellen, soll diese auch durchgesetzt werden können. Ich bin der Auffassung - und das sage ich all jenen, welche bezüglich der Auswertung Bedenken haben -, dass diese Regelung eine erhebliche präventive Wirkung haben wird, in dem Sinne, dass man dann eben weiss, welche Regeln in der Schweiz gelten, und sich die Gesuchsteller automatisch mehr bemühen werden, hier mitzuwirken.
In diesem Sinn bitten wir Sie, den beiden Minderheitsanträgen Rutz Gregor zuzustimmen.