preparatory:AB 281310
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-04
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen. Sie sehen, meine Minderheitsanträge betreffen Artikel 8a Absätze 2bis und 3bis. Wir sind froh, dass das Bewusstsein für die Bedeutung dieser Vorlage doch bei vielen gewachsen zu sein scheint. Wir hatten intensive Diskussionen in der Kommission. Wir hatten eine Vernehmlassung mit spannenden Ergebnissen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass verschiedene Kantone, darunter auch die Grenzkantone Zürich und Tessin, aber auch die Vereinigung der kantonalen Migrationsämter hier in verschiedenen Punkten hätten weiter gehen wollen, als wir in den bisherigen Beratungen gegangen sind. Uns liegt einfach am Herzen, dass das Verfahren fair, korrekt, aber auch effizient ist, weil wir glauben, dass rasche Entscheide und rasche Verfahren auch im Asylbereich durchaus auch im Interesse der Betroffenen sind.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, die angesprochenen beiden Bestimmungen zu streichen. Wir glauben, die Regeln sind genügend klar, dass eben Personendaten von Drittpersonen nur dann bearbeitet werden dürfen, wenn die anderen Massnahmen nicht zum Ziel führen. Dass man aber für jeden Einzelfall noch eine umständliche Analyse macht, scheint uns definitiv zu weit zu gehen. Darum beantragen wir Ihnen, diese beiden Bestimmungen zu streichen. [PAGE 824]