Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2002-12-02
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, ob die Kantone via Steuerharmonisierungsgesetz verpflichtet werden sollen, ihr Steuersystem ebenfalls vollständig auf ein Splittingmodell umzustellen.
Meine Minderheit beantragt Ihnen, dass wir dem Ständerat folgen und diese Bestimmung noch nicht aufnehmen.
Wenn wir heute entscheiden, den Kantonen den Wechsel zum Splitting vorzuschreiben, ist das ein Entscheid von grosser zeitlicher Tragweite. Finanzminister Villiger wies gar einmal darauf hin, dass wir einen erneuten Wechsel - wenn wir jetzt auf Splitting umstellten - nicht mehr erleben würden, vor allem, wenn wir die Kantone ebenfalls zu diesem Wechsel zwängen. Genau eine solche Zementierung des Splittings ist aber nicht angezeigt und sollte hier vermieden werden. Bis weit in bürgerliche Kreise hinein bestehen nämlich Zweifel, ob der Zivilstand wirklich das massgebende Kriterium im Steuerrecht bleiben soll - oder wie die "NZZ" einst fragte: "Was geht den Fiskus das Heiraten an?" Immer mehr Menschen wechseln im Laufe ihres Lebens mehrmals ihren Zivilstand: Sie sind ledig, heiraten, lassen sich scheiden, leben im Konkubinat und beanspruchen das beschlossene Wahlrecht, trennen sich, heiraten einen anderen Partner und werden irgendwann Witwer oder Witwen.
Nach all diesen Zäsuren im Zivilstand ändert sich für diese Menschen die steuerliche Einschätzung. Anders ist dies bei der Individualbesteuerung: Dort gilt jede Person als individuelle steuerpflichtige Person; der Zivilstand, die Wechsel im Leben haben darauf keinen Einfluss. Auch die Frage der Solidarhaftung kann nicht befriedigend gelöst werden, solange wir auf den Zivilstand abstellen; auch dann bestehen immer Ungleichheiten zwischen Konkubinats- und Ehepaaren. Diese Ungleichheiten auszumerzen ist ja genau das Ziel dieser Vorlage. Das können wir aber nur dann wirklich tun, wenn wir auf Individualbesteuerung umstellen. Beinahe alle europäischen Länder haben auf Individualbesteuerung umgestellt. Dass es auch die Schweiz mittelfristig tun wird, scheint nahe liegend zu sein.
Man kann der Linken vorwerfen, dass ausgerechnet wir gegen eine Steuerharmonisierung seien. Der Vorwurf ist auf den ersten Blick berechtigt, auf den zweiten zielt er allerdings ins Leere. Es geht nämlich hier darum, ob wir einen Entscheid mit grosser Tragweite jetzt schon ins Gesetz schreiben oder erst später. Wir sollten dies später tun, weil wir heute nicht wissen, ob wir das wirklich schon wollen. Diese Unsicherheit hat auch den Ständerat dazu bewogen, auf eine Harmonisierung zu verzichten und stattdessen mit einem Postulat nähere Abklärungen zur Individualbesteuerung zu verlangen.
Das Postulat stammt übrigens von SVP-Ständerat Lauri, wurde von 30 Ständeratsmitgliedern unterschrieben und vom Bundesrat entgegengenommen. Aber noch wichtiger: Auch bei den Kantonen hat ein Stimmungswandel stattgefunden. Die Kantone waren vor zwei Jahren tatsächlich noch gegen eine Individualbesteuerung, doch heute zeigen sie sich beweglicher als die bisherige Nationalratsmehrheit. Nach einer erneuten Prüfung der Frage ist die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) nämlich zu folgendem Schluss gekommen; ich zitiere aus dem entsprechenden Brief: "Angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung erscheint es uns indessen angezeigt, das Modell der Individualbesteuerung näher zu prüfen, und wenn die Prüfung positiv ausfällt, dieses Modell anzustreben." Für die Zwischenzeit empfehlen uns die kantonalen Finanzdirektoren, auf eine Harmonisierung zu verzichten; die Präsidentin der FDK, Frau Widmer-Schlumpf, sagt, unterschiedliche [PAGE 1869] Methoden der Ehepaarbesteuerung - Splitting beim Bund, Doppeltarife bei der Mehrheit der Kantone - seien für die Kantone kein Problem, sofern es sich nicht um eine Dauerlösung handle. Wichtig sei nun, dass man die Individualbesteuerung zügig prüfe und entsprechende Modelle erarbeite.
Viele bürgerliche Kommissionsmitglieder waren von diesem Positionswechsel der Kantone irritiert. Das hat sie aber nicht daran gehindert, auf ein Hearing zu verzichten, in dem diese offenen Fragen hätten geklärt werden können. So stehen wir jetzt vor der Frage, ob wir gegen den ausdrücklichen Willen der kantonalen Finanzdirektoren, auch gegen den Willen des Ständerates, der Kantonsvertretung, eine Bestimmung ins Steuerharmonisierungsgesetz aufnehmen sollen.
Ich empfehle Ihnen, dies nicht zu tun, hier dem Ständerat zu folgen, vorläufig auf diese Harmonisierung zu verzichten und damit die Türe offen zu lassen, dass die Schweiz mittelfristig eine Individualbesteuerung anstreben kann.