Gafner Andreas · Nationalrat · 2021-05-05
Gafner Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-05
Wortprotokoll
Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund, bei der Transplantationsmedizin für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit zu sorgen. Seit Jahren wird daraus eine Politik gemacht, die potenzielle Organempfänger im Auge hat und die Grundfragen zur Situation der Spender am Lebensende weitgehend ausblendet.
Schon die aktuelle Gesetzgebung und die geltende Praxis stützen sich letztlich statt auf eine wissenschaftliche auf die pragmatische Definition für die Todesfeststellung eines Komitees an einer amerikanischen Universität von 1968 ab. Tot ist demnach jemand, wenn rund 3 Prozent des Körpers, nämlich das Gehirn, nicht mehr funktionieren. Der Rest des Körpers lebt, wenn auch mit Unterstützung. Mit solcher Unterstützung wurden zum Beispiel schon Schwangerschaften erfolgreich zu Ende geführt. Bei einer toten Mutter würde das Kind ja auch nicht überleben. Der Körper reagiert bei der Organentnahme; um dies zu minimieren, wird er in der Schweiz anästhesiert.
Auf dieser Basis politisch weitere Schritte zu unternehmen, um mehr Organe von Sterbenden gewinnen zu können, ist meiner Ansicht nach äusserst fragwürdig. Weitere Fragen werden durch verstärkte Massnahmen zur Organrekrutierung verschärft. Was bedeutet es für die sterbende Person, wenn plötzlich die bestmögliche Erhaltung ihrer Organe zwecks zukünftiger Organentnahme statt die Palliativpflege im Zentrum der medizinischen Handlungen steht? Wem gehört der sterbende oder tote Körper mit seinen Organen? Werden Sterbende mit zunehmenden medizinisch-technischen Möglichkeiten immer stärker zum Ersatzteillager für andere Personen erklärt?
Die Bundesverfassung verpflichtet uns, für den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit zu sorgen - auch jene der potenziellen Spender. Deshalb setze ich ein grosses Fragezeichen hinter diese verstärkte Organrekrutierung am Lebensende und empfehle sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenvorschlag des Bundesrates aus diesen Gründen zur Ablehnung.