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Fiala Doris · Nationalrat · 2021-05-05

Fiala Doris · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-05

Wortprotokoll

Organspende, Leben retten - das liest sich einfacher, als es ist. Sie haben das bereits vermehrt gehört. Eine tiefe Überzeugung vieler, längst nicht nur von uns Freisinnigen, lautet in diesem Zusammenhang denn auch: Freiheit und Verantwortung. Ich würde dem präzisierend hinzufügen: Selbstverantwortung. In diesem Sinne könnte ich einfach nur kurz bekräftigen, dass auch ich den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates unterstütze. Die erweiterte Widerspruchslösung präzisiert, dass der Wille des Verstorbenen vor demjenigen der Angehörigen Vorrang hat.

In der Realität ist das längst nicht so einfach und schon gar nicht banal. Wer im engsten Kreise seiner Liebsten erfahren hat, wie gross Ängste oder Hoffnungen von Kindern, Ehepartnern oder Eltern in solch schwierigsten Momenten der Endlichkeit unseres Daseins sein können und sind, der weiss: Der indirekte Gegenvorschlag und selbst die erweiterte Widerspruchslösung werden innerhalb eines Kreises von Betroffenen weitaus konfliktbeladener und kritischer erachtet, als dass sie als sachlich überlegt und wissenschaftlich gut motiviert sowie dank Organspende als lebensrettend, als möglichst durchdacht bewertet werden.

Ich bedauere deshalb die verpasste Chance, geschätzter Herr Bundesrat, dass wir hier und heute nicht verpflichtend weiter gehen. Was meine ich damit? Der Bundesrat hätte die Patientenverfügung zur Pflicht erheben können, indem er beispielsweise jeden Hausarzt verpflichtet hätte, bei der Übernahme eines neuen Patienten oder einer neuen Patientin die Patientenverfügung nicht nur anzusprechen, sondern beim Erstellen und Ausfüllen einer solchen behilflich zu sein. Die dafür aufgewendete Zeit dürfte dann auch verrechnet werden. Nebst ethisch-moralischen Überlegungen, davon bin ich überzeugt, würde die Kosten-Nutzen-Bilanz positiv ausfallen, zum Nutzen eben nicht nur des Gesundheitswesens, sondern von uns allen - auch zugunsten der Organspende.

Die Hürde, emotionale eigene Widerstände und Ängste zu überwinden, über die eigene Endlichkeit nachzudenken und rechtzeitig zu handeln, ist sehr, sehr gross. Selbstverantwortung darf aber nicht nur zugunsten der Organspende gelten, sondern muss weiter gehen und grosse Konflikte vermeiden, Sachverhalte und Kompetenzen klären, das Gesundheitswesen stärken und entlasten, Betroffenen entscheidend helfen und eben auch Kosten senken. In diesem Sinne bitte ich Sie alle, mein heutiges Votum erneut auch als Plädoyer für die Patientenverfügung und für Vorsorgeaufträge zu verstehen.

Eine allenfalls etwas philosophische Weisheit zum Schluss: Bereits Hippokrates führte seine medizinisch-ethisch-moralische Messlatte, wenn Sie so wollen, mit den Worten "nicht schaden" an - erstaunlicherweise eben nicht mit der Aussage "Leben retten". Als überzeugte Unterstützerin der Vorlage und des indirekten Gegenvorschlages zur Organspende bitte ich daher, auch darüber vertieft nachzudenken.