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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2021-05-05

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-05

Wortprotokoll

"Organspende fördern - Leben retten", dieser Titel verspricht auf den ersten Blick Gutes. Wir alle, die nicht auf einer Warteliste sind, können nur froh sein.

Die Initiative wurde von der Jeune Chambre Internationale Riviera, einer der UNO nahestehenden Organisation, im März 2019 eingereicht; sie wird selbstverständlich von Swisstransplant unterstützt.

Die Initiative strebt die Widerspruchslösung an. Hier möchte ich auf eine Besonderheit bzw. ein neues Konstrukt in unserer Gesetzgebung aufmerksam machen. Übrigens steht die Widerspruchslösung selbst im Widerspruch, nämlich zu Artikel 10 der Bundesverfassung, wo steht: "Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit."

Ein Zitat aus dem Initiativtext: "Die Spende von Organen, Geweben und Zellen einer verstorbenen Person zum Zweck der Transplantation beruht auf dem Grundsatz der vermuteten Zustimmung" - Sie haben richtig gehört: vermutete Zustimmung -, "es sei denn, die betreffende Person hat zu Lebzeiten ihre Ablehnung geäussert." Weiter unten steht in der Begründung: "Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, [PAGE 847] dass der Verstorbene die Organspende befürwortete, da er sich im Falle einer Ablehnung ins nationale Register hätte eintragen lassen können."

Bis anhin konnte jeder seinen Willen für eine Organspende festhalten. Mit einem Spenderausweis liegen klare Äusserungen vor. Nun soll das Ganze umgekehrt werden, wobei man auf eine vermutete Zustimmung setzen will. In einem Gesetz aber auf eine vermutete Zustimmung abzustellen, tönt nicht nach persönlicher Freiheit und körperlicher Unversehrtheit. Das tönt eher nach Systemwechsel und nach dem Öffnen neuer Fenster für weitere Begehrlichkeiten des Staates.

Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.