Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2002-12-02
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte mich nur noch kurz zum Antrag Cuche äussern. Wenn es nach diesem Antrag ginge, könnte der Bundesrat nur noch die Begehren von Branchenorganisationen und Verbänden entgegennehmen und ausführen; er hätte aber selbst nichts mehr dazu zu sagen. Wir haben über das, was [PAGE 1895] Kollege Cuche verlangt, in der Kommission nicht diskutiert. Allerdings ist die Meinung der Kommission mit dem, was sie verabschiedet hat, doch diejenige: Solange die Milchkontingentierung öffentlich-rechtlich organisiert ist, soll der Bundesrat das letzte Wort haben. Schliesslich ist mit dieser Änderung des Landwirtschaftsgesetzes auch eine differenzierte Antwort des Bundesrates möglich; er kann den Begehren stattgeben, teilweise stattgeben oder sie eben auch ablehnen.
Der Bundesrat will ja nur dort eingreifen, wo wünschbare Entwicklungen der Milchwirtschaft gefährdet sind. Natürlich stellt sich die Frage, was eine wünschbare Entwicklung ist. Es wird aber gerade beim Milchmarkt immer wieder unterschiedliche und widersprüchliche Begehren geben: Die Verwerter wollen mehr Milch, weil sie damit den Preis drücken wollen; ein Teil der Produzenten will die Milchproduktion senken, in der Hoffnung, damit den Preis hoch zu halten. Ich meine, deshalb braucht es zumindest vorläufig noch einen Schiedsrichter, der die Regeln festhält. Der Bundesrat kann diesen Schiedsrichter am besten spielen.
Ich möchte Sie bei dieser Gelegenheit noch darauf aufmerksam machen, dass wir heute ausschliesslich über die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes abstimmen. Über die Dringlichkeit werden die beiden Räte am 5. Dezember 2002 entscheiden.