Reimann Lukas · Nationalrat · 2021-05-05
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-05
Wortprotokoll
Ich reichte im Jahr 2012 die parlamentarische Initiative 12.473, "Änderung des Transplantationsgesetzes. Einführung des Widerspruchsverfahrens", ein. Tatsächlich folgte ihr 2013 eine Mehrheit in diesem Rat. Allerdings wurde sie dann im Ständerat mit 24 zu 18 Stimmen mit sehr freundlicher Unterstützung von Bundesrat Alain Berset abgelehnt, der da meinte, er mache eine Informationskampagne, die dann viel besser wirke als die Änderung des Systems. Heute müssen wir feststellen: Sein Plan oder seine Aufklärungsarbeit hat eben nicht gewirkt. Es ist nach wie vor so, dass ein ganz grosser Teil der Bevölkerung zwar die Organspende unterstützt, aber nicht einmal ein Zehntel einen Organspendeausweis auf sich trägt.
Solange Menschen in ihrem persönlichen Umfeld nicht von einer Organspende betroffen sind, befassen sie sich kaum mit diesem Thema. Wozu auch? Gemäss Bundesamt für Gesundheit zeigt sich, dass in 98 Prozent der Fälle Angehörige bzw. nahestehende Personen über die Organspende entscheiden müssen und nur in 2 Prozent der Fälle ein Spenderausweis vorliegt. In jedem vierten Fall muss sogar ein Richter darüber entscheiden. Die aktuelle Zustimmungslösung, die davon ausgeht, dass sich ein potenzieller Spender vorgängig eingehend mit der Organspende befasst, ist zu idealistisch. Ist kein Organspendeausweis vorhanden, sind Angehörige erfahrungsgemäss emotional überfordert, wenn sie beim Sterbenden bezüglich der Organspende eine Entscheidung treffen müssen. Ärzte stehen vor der Schwierigkeit, dass sie Angehörige zusätzlich zur Orientierung über den nahenden Tod mit der Frage der Organspende belasten müssen. Auch das ist unangenehm.
Eine Widerspruchslösung verschliesst sich nicht dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen. Gleichzeitig bezieht sie aber die grosse Mehrheit der Bevölkerung ein, welche im Fall des Ablebens grundsätzlich Organe spenden möchte. Ich möchte an dieser Stelle klar sagen: Es ist nicht so, dass ich die, die spenden wollen, für besser halte. Das kam heute vielleicht in einigen Voten ein bisschen so an gegenüber denjenigen, die das nicht wollen. Es hat jeder Mensch weiterhin das Recht zu sagen: "Ich will das", "Ich will das nicht" oder "Ich will mich gar nicht damit befassen". Auch das kann man weiterhin tun. Es hat so oder so eine Konsequenz. Aber die Konsequenz ist dann halt: Man kann die Organe verwenden. Dies gilt anstelle der heutigen Konsequenz, dass man sie nicht verwenden kann. Letztendlich ist das Verwenden der Organe - das sage ich hier auch zu denjenigen, die das Christentum vertreten möchten - ein Akt der Nächstenliebe.
Zu meinem Kollegen Burgherr möchte ich sagen, dass in Artikel 6 des Obligationenrechts seit 1905 Folgendes steht: "Ist [...] eine ausdrückliche Annahme nicht zu erwarten, so gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Antrag nicht binnen angemessener Frist abgelehnt wird." Es gibt also durchaus auch die stillschweigende Zustimmung im Schweizer Recht, und das schon seit über hundert Jahren. In diesem Bereich [PAGE 852] hier könnten wir wirklich Menschenleben retten. Hier geht es im wahrsten Sinne des Wortes um Leben oder Tod.
In diesem Sinne unterstütze ich den Gegenvorschlag zur Initiative. Ich unterstütze es auch, wenn der Bundesrat die Forschung im Bereich von Kunstherzen und anderen Ersatzorganen stärken würde.