Pult Jon · Nationalrat · 2021-05-05
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Wenn man als gefühlt Fünfundvierzigster spricht, hat man den Vorteil, dass man nicht mehr alles sagen muss, weil schon vieles gesagt wurde. Ich beschränke mein Votum auf zwei mir wichtig scheinende Argumente.
Es ist selbstverständlich so, dass die Frage der Organspende eine ethisch sensible Frage ist. Jede auch heute diskutierte Konstellation birgt natürlich ethische Herausforderungen. Aber aus meiner Sicht ist dennoch klar, dass die eine Konstellation die ethisch untragbarste ist: Das ist die Konstellation, in welcher ein Mensch, der eine Überlebenschance hätte, ein Organ nicht bekommt, obwohl die bereits verstorbene Person, die ein Organ hätte spenden können, dies gewollt hätte, wir das aber nicht wissen. Das ist aus meiner Sicht eine ethisch untragbare Situation, denn man lässt es eigentlich gegen den Willen der verstorbenen Person zu, dass eine andere Person nicht mehr weiterleben kann.
Dass diese Konstellation relativ oft vorkommen könnte, scheint mir aufgrund der Zahlen und der Umfrageergebnisse, die wir haben, evident. Eine absolute Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer und der Menschen, die in diesem Land leben, sind für die Organspende, was sich aber nicht in der Realität widerspiegelt. Ich glaube, als Gesetzgeber tun wir gut daran, die Entschärfung dieser aus meiner Sicht ethisch untragbarsten Situation im Rahmen dieses ethisch sensiblen, aber so wichtigen Themas ins Zentrum unserer Bemühungen zu stellen. Dies tun wir für die vielen Menschen, die verzweifelt auf eine Organspende warten.
Ein zweiter grundsätzlicher Punkt: Es wurde heute von Gegnerinnen und Gegnern sowohl der Initiative als auch des bundesrätlichen Gegenvorschlages sehr stark betont, dass sie deshalb gegen das Ansinnen des Paradigmenwechsels von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung sind, weil Grundrechte infrage gestellt würden. Ich würde das relativieren: Das absolut wichtige Grundrecht der persönlichen Unversehrtheit wird nicht infrage gestellt. Denn mündige Bürgerinnen und Bürger in diesem Land haben, auch wenn der Gegenvorschlag des Bundesrates Gesetz wird, ein Recht darauf, zu sagen: Nein, ich will nicht Organspenderin, ich will nicht Organspender sein. Dieses Recht gilt es selbstverständlich einzuhalten. Wir können aber doch von den mündigen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land erwarten, dass sie, wenn das ihr Wille ist, auch fähig sind, diesen Willen auszudrücken. Zudem sind ja in der Lösung des Bundesrates mit der erweiterten Widerspruchslösung auch noch Sicherungssysteme enthalten.
Ich glaube, es gehört zu unserer Verantwortung, eine Lösung zu finden, die das wirklich zentrale ethische Problem adressiert und löst. Das zentrale ethische Problem liegt darin, dass wir heute ziemlich sicher immer wieder Fälle haben, in denen Menschen, die grundsätzlich bereit gewesen wären, ein Organ zu spenden, dies nicht tun können, weil[NB]wir[NB]es[NB]nicht[NB]wissen. Darum überleben andere Menschen nicht.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Gegenvorschlag des Bundesrates zustimmen. Ich werde das tun, und ich werde auch die Initiative zur Annahme empfehlen.