Mäder Jörg · Nationalrat · 2021-05-05
Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Es geht in diesem ersten Block zunächst um die Frage, wie man herausfindet, ob jemand Organspender sein will oder nicht. Das ist eine Frage, die wir mit Fingerspitzengefühl angehen müssen. Wir haben es in der Debatte vorhin gehört, es geht doch um recht hohe ethische Werte. Für die einen sind es zentrale Fragen zum eigenen Leben, zur Religion, zur Philosophie und zum Körper, andere sehen das ein bisschen pragmatischer. Aber es ist eine Frage, die Fingerspitzengefühl erfordert. Von daher lehnen wir es ab, dass im Gesetz irgendwie "es muss sichergestellt werden, dass" festgeschrieben wird. Das würde genau das Gegenteil bewirken. Das würde irgendwelchen Druck ausüben. Ein permanentes Wiederholen würde zur Haltung "Ja, ich weiss, was der Staat von mir will, darum mache ich genau das Gegenteil" führen. Das würde die Sache nur komplizieren.
Wir fordern den Bund und auch alle anderen Verwaltungsebenen und Organisationen ganz klar auf, diese Frage immer wieder an den richtigen Orten zu stellen. Aber dies soll eben nicht von einem Gesetz orchestriert sein. Wir fordern den Bundesrat auf, das wurde heute schon angesprochen, auch Leute, die hier Asylanträge stellen, darüber aufzuklären, wie die Situation in der Schweiz ist. So sind sie sich bewusst, dass das eine Frage ist, die in der Schweiz offen diskutiert wird - was sie von ihrem Land her vielleicht nicht kennen. Aber wie gesagt, wir lehnen es ab, das gesetzlich festzulegen.
Das Gleiche gilt auch bezüglich der Angehörigen und Vertrauenspersonen. Man sollte davon absehen, explizit Listen und Prioritäten festzulegen, egal ob auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe. Es handelt sich um ein sehr heikles Thema. Aber es gibt Leute, die es sich gewohnt sind und die Erfahrung darin haben, diese Fragen richtig zu stellen. Das sind die Leute, die dieses Thema in den Spitälern bearbeiten. Diese Leute werden sich untereinander schon austauschen, wie man es am besten angeht, damit sich die Leute eben nicht unter Druck gesetzt fühlen und damit sie genau wissen, was ihre Möglichkeiten sind. Aber das aus der Amtsstube heraus irgendwie zu legiferieren, egal auf welcher Ebene, ist kontraproduktiv. Bitte geben Sie dort[NB]den[NB]Leuten, die die Praxis haben, das nötige Vertrauen. Aus diesen[NB]Gründen[NB]lehnen[NB]wir[NB]alle[NB]Minderheitsanträge Amaudruz ab.
Jetzt kommen wir noch zur entscheidenden Sache, der Kaskade, wer wann welche Entscheidungen fällen kann. Das ist in drei Absätzen in Artikel 8 geregelt. Absatz 1 regelt ganz klar, dass der Betroffene die oberste Entscheidungsgewalt hat. Nach Absatz 1 Buchstabe b dürfen einer verstorbenen Person Organe entnommen werden, wenn die Person vor ihrem Tod der Entnahme nicht widersprochen hat. Das ist die Widerspruchslösung. In Absatz 2 werden die Angehörigen genannt. Ein kleiner Hinweis: Falls Sie die Diskussion mit Ihren Angehörigen vermeiden wollen, können Sie im Register die eine Haltung festlegen und gegenüber den Angehörigen eine andere Haltung vertreten. Zählen würde Absatz 1, also das, was im Register steht.
Jetzt ist aber die Frage, was geschieht, wenn auch die Angehörigen keine schlüssige Antwort geben können. Dann gilt Absatz 3: "Sind keine nächsten Angehörigen erreichbar, so ist die Entnahme unzulässig." Wenn Sie diesen Satz genau lesen und immer noch denken, dass wir hier von einer erweiterten Widerspruchslösung reden, dann irren Sie sich. Falls Sie wirklich eine Widerspruchslösung, ob im engen oder im erweiterten Sinn, unterstützen, dann müssen Sie hier der Minderheit II (Nantermod) folgen. Das ist genau das, was Ihnen die grünliberale Fraktion empfiehlt.