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Dobler Marcel · Nationalrat · 2021-05-05

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-05

Wortprotokoll

Sehr gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zum Block 1 der Detailberatung betreffend die Änderung des Transplantationsgesetzes. Der heute vorliegende Gegenvorschlag des Bundesrates mit den Anpassungen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit ist aus unserer Sicht unbestritten und zielführend. Um die Organspende zu fördern und Leben zu retten, unterstützen wir den Systemwechsel von der heutigen Zustimmungslösung zur erweiterten Widerspruchslösung. Mit Ausnahme von drei Minderheitsanträgen, auf welche ich noch eingehen werde, bitte ich Sie, immer der Mehrheit zu folgen.

Im Block 1 geht es um die Erklärung der Willensäusserung und um die Grundsätze zur Entnahme von Organen. Die diversen Minderheitsanträge Amaudruz schlagen einen Systemwechsel zu einem Erklärungsmodell vor. Das bedeutet konkret, dass sich jeder Bürger zustimmend oder ablehnend zu einer Organspende zu äussern hat. Ich bitte Sie, bei Artikel 7a und den folgenden Artikeln im Zusammenhang mit dem Erklärungsmodell der Mehrheit zu folgen. Das Gesetz sieht vor, dass es freiwillig ist, seinen Willen bezüglich der Organspende zu äussern. Wurde dieser nicht festgehalten, bleibt das letzte Wort bei den Angehörigen.

Die Minderheit Amaudruz beantragt nun, dass der Bund sicherzustellen hat, dass jede in der Schweiz wohnhafte Person eine Erklärung zur Organspende abgibt und dass der Bund die dazu notwendigen Informationen abzugeben hat. Wie diese Erklärungspflicht sicherzustellen wäre, ist unklar. Das wäre mit einem riesigen Aufwand verbunden. Auch wäre es ein mit grossen Kosten verbundenes Bürokratiemonster, wenn alle Bürger regelmässig und wiederkehrend Informationen erhalten müssten. Bitte folgen Sie der Mehrheit, lehnen Sie einen Systemwechsel auf ein Erklärungsmodell ab, und unterstützen Sie damit den Weg der erweiterten Widerspruchslösung.

In Artikel 8 Absatz 3 wird geregelt, ob eine Organspende zulässig ist, wenn die Angehörigen nicht erreichbar sind. Unsere Fraktion wird sich in dieser Frage gleich verhalten wie bei der Frage, ob die Organspende-Initiative zur Annahme empfohlen werden soll. Da also die FDP-Liberale Fraktion die Volksinitiative grossmehrheitlich unterstützt, wird sie auch grossmehrheitlich die Minderheit II (Nantermod) unterstützen. Da dieser Fall in der Praxis sehr selten ist und der Spender zu Lebzeiten seinen Willen nicht geäussert hat, sollen gemäss Antrag der Minderheit Nantermod die Organe automatisch entnommen werden dürfen. Die Mehrheit unserer Fraktion sieht die Vorteile einer solchen Regelung, um Leben zu retten. Die Möglichkeit, mit einer persönlichen Willenserklärung eine Organentnahme zu verbieten, bleibt jedem vorbehalten. Die Minderheit unserer Fraktion lehnt eine solche Regelung aus ethischen Gründen ab.

Ich bitte Sie, die restlichen Minderheitsanträge abzulehnen und dort jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen.

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