preparatory:AB 281476
Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-05
Wortprotokoll
In der Schweiz versterben zu viele Menschen, die für das Weiterleben dringend ein Organ benötigt hätten. Dabei wäre nach Umfragen ein grösserer Teil der Bevölkerung grundsätzlich bereit, Organe zu spenden. Es besteht Handlungsbedarf. Anstatt mit der Widerspruchslösung, einem ethisch äusserst fragwürdigen Automatismus, wie er mit der Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten" gefordert wird, will ich mit meiner Minderheit mit Anreizen, mit einem Belohnungssystem, mit einer Art Vorsorgesystem, zusätzliche Menschen motivieren, einen Organspendeausweis zu erstellen respektive mit einem Eintrag ins Organspenderegister die Bereitschaft zu bekunden, zum gegebenen Zeitpunkt ihre zuvor bestimmten Organe zu spenden.
Ein starker Anreiz, ja eine eigentliche Win-win-Situation, könnte durch das sogenannte Reziprozitätsprinzip geschaffen werden. Durch dieses sollen Personen, die ihre Bereitschaft zur Organspende schriftlich bekundet haben, bei selbst benötigter Organzuteilung bevorzugt behandelt werden. Aber dabei handelt es sich nicht um eine absolute Priorität. Denn mit meinem Minderheitsantrag möchte ich die massgeblichen Kriterien für die Zuteilung von Organen in Artikel 18 Absatz 1 um einen vierten Buchstaben erweitern.
Bisher sind nach Buchstabe a die medizinische Dringlichkeit einer Transplantation, nach Buchstabe b der medizinische Nutzen einer Transplantation und nach Buchstabe c die Wartezeit entscheidend, ob und wann jemand ein Organ erhält. Um die Bevölkerung zur Organspende zu motivieren, möchte ich als weiteren Punkt in Buchstabe d die festgehaltene Bereitschaft zur Organspende aufnehmen. Die medizinische Dringlichkeit, der medizinische Nutzen und die Wartezeit auf eine Transplantation sollen also weiterhin vorrangig sein. Das Datum des Eintrages in das Spenderegister muss bei der Bewertung des Profils der Person, die das Organ benötigt, [PAGE 869] ebenso berücksichtigt werden. Damit sollen kurzfristige eigennützige Eintragungen vermieden werden.
Durch dieses sogenannte Reziprozitätsprinzip ergibt sich eine Win-win-Situation. Die Idee stammt übrigens nicht von mir, sondern von Professor Blankart. Er hat das in verschiedenen Medien schon 2016 vorgebracht. Es muss das Ziel sein, selbst einen Beitrag zu leisten, um die mangelnde Spendebereitschaft zu überwinden. Es wäre eine Art freiwillige Versicherung auf Gegenseitigkeit.
Heute ist es so, dass jeder das Recht in Anspruch nehmen will, von einer Organspende zu profitieren, ohne selbst einen Beitrag zu leisten. Man könnte sie als Trittbrettfahrer bezeichnen. Es sind nämlich jene, die selber nicht spenden wollen respektive nicht einmal bereit sind, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wenn sie aber selber betroffen sind, möchten sie selbstverständlich eine Organspende in Anspruch nehmen.
Ich bin überzeugt: Mit dem Reziprozitätsprinzip würde gerade in der heutigen Zeit, wo Individualismus und Selbstbestimmung einen so hohen Stellenwert haben, die Motivation, einen Organspendeausweis erstellen zu lassen respektive einen Eintrag im Organspenderegister vorzunehmen, markant zunehmen. Dadurch könnten entsprechend mehr Leben gerettet werden.
Mit Blick auf mehr Selbstbestimmung und auf die Personen, die dringend auf ein Organ angewiesen sind, bitte ich Sie, meiner Minderheit zuzustimmen.