Dobler Marcel · Nationalrat · 2021-05-05
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Ich werde mich jetzt im Namen der FDP-Liberalen Fraktion zu Block 2 äussern und die zwei Anträge der Minderheit Nantermod begründen; nachher werde ich nicht mehr sprechen.
Bei Block 2 geht es um das Organ- und Gewebespenderegister. Es geht um die Zuteilungskriterien für die Organspende und die Information der Öffentlichkeit.
Bei Artikel 10a Absatz 1 geht es um die Frage, ob der Bund die Führung des Organ- und Gewebespenderegisters delegieren kann oder es selbst anbieten und umsetzen muss. Wir bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Version mit der Formulierung "nationale Zuteilungsstelle" zu wählen. Es macht aus unserer Sicht Sinn, auf bestehende Register zurückzugreifen bzw. die Möglichkeit zu schaffen, keine reine Bundeskompetenz zu haben.
Bei Artikel 10a Absatz 3 bitten wir Sie ebenfalls, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Nachdem das E-ID-Gesetz abgelehnt worden ist, bleibt die AHV-Nummer der einzige eindeutige Personenidentifikator für Bürgerinnen und Bürger der Schweiz. Es macht hier keinen Sinn, mit der Möglichkeit zur Hinterlegung verschiedenster Ausweisdokumente eine unnötige Komplexität zu schaffen.
Bei den Änderungen des Transplantationsgesetzes und bei der Organspende-Initiative geht es darum, die Zahl der Organspender zu erhöhen. Wenn der Aufwand verhältnismässig ist, sollen Massnahmen ergriffen werden, um die Organspenden zu fördern. Die FDP-Liberale Fraktion sieht in den Minderheitsanträgen zu Artikel 10a Absätze 6 und 7 wichtige und richtige Massnahmen.
Die Minderheit Nantermod fordert bei Absatz 6, dass die Bürgerinnen und Bürger beim Kontakt mit Behörden aktiv auf die Organspende aufmerksam gemacht werden. Dies stellt eine effiziente und zielführende Möglichkeit dar, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und damit direkt Leben zu retten. Mit dieser Massnahme helfen Sie aktiv mit, die Kosten der Informationskampagne zu reduzieren und die Anzahl Organspender zu erhöhen.
Bei Absatz 7 will die Minderheit Nantermod, dass der Wille zu einer Organspende auf der Versichertenkarte oder der Identitätskarte vermerkt werden kann. In der Praxis ist zentral, dass der persönliche Wille auch herausgefunden werden kann. Damit dem Rechnung getragen wird, bitten wir Sie, diese beiden Minderheitsanträge zu unterstützen.
Die übrigen Minderheitsanträge wurden bereits zurückgezogen; sie gründeten auf dem Erklärungsmodell.
Die FDP-Liberale Fraktion wird in der Gesamtabstimmung aus Überzeugung der erweiterten Zustimmungslösung zustimmen. Die vorliegende Gesetzesanpassung hilft, Leben zu retten, und wahrt den persönlichen Willen der Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich, dass die Initianten nach der Annahme dieser Gesetzesanpassung die Volksinitiative wie angekündigt zurückziehen werden.