Feri Yvonne · Nationalrat · 2021-05-05
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Ich kann es vorwegnehmen: In diesem Block lehnt die SP-Fraktion alle Minderheitsanträge ab. Es sind noch deren drei, zu welchen ich mich kurz äussere.
Zum Minderheitsantrag Amaudruz zu Artikel 10a: Bis heute hat es sich bewährt, im Gesundheitswesen als Personenidentifikator die Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung zu verwenden. Wir sehen nicht ein, warum gemäss dieser Minderheit eine Änderung notwendig sein soll. Wir brauchen keine neuen Lösungen mehr, das würde alles nur verkomplizieren und wäre mit neuen datenschutzrechtlichen und anderen Problemen verbunden. Bitte lehnen Sie diesen Minderheitsantrag ab.
Zu Artikel 10a Absatz 7 und zum Minderheitsantrag Nantermod, der wie folgt lautet: "Der Bundesrat kann vorsehen, dass der Widerspruch auf einem bestehenden physischen Träger wie der Identitätskarte oder der Versichertenkarte vermerkt wird." Diesen Minderheitsantrag lehnen wir ebenfalls ab. Dies tun wir insbesondere deshalb, da in einem Fall der Organentnahme nicht sichergestellt ist, dass der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin fähig wäre, die Karte über ein System zu lesen. Ebenso gibt es auch hier offene Fragen bezüglich des Datenschutzes - das ist uns zu heikel.
Jetzt noch zum eben erläuterten Antrag der Minderheit Herzog Verena: Wir haben es gehört, heute liegt die Ablehnungsrate für eine Organspende, wenn keine Willensäusserung vorliegt, bei rund 60 Prozent. Hingegen lehnt niemand den Empfang eines Organs ab. Auch jene, die ethische Bedenken in Bezug auf die Organspende haben, haben bestimmt kein Problem damit, eine Spende entgegenzunehmen, wenn es um sie selber oder um einen nahen Angehörigen geht. Es wurde bisher nie gefragt, ob jemand auch bereit sei, Organe zu spenden, bevor er oder sie ein Organ erhalten würde. Mit dem vorliegenden Antrag der Minderheit Herzog Verena würde der Eindruck entstehen, man wolle die Patientinnen und Patienten bestrafen, die nicht bereit sind, ihre Organe zu spenden. Wir lehnen deshalb auch diesen Minderheitsantrag ab.