preparatory:AB 281495
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Wir sind uns bestimmt einig: Die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern ist nicht mehr zeitgemäss. Sie fusst auf der Vorstellung, dass der Mann das Geld nachhause bringt und die Frau sich um die Kinder und den Haushalt kümmert. Es stellt sich die Frage, wie diese Ungleichbehandlung korrigiert werden kann, ohne dass die Existenzsicherung der betroffenen Personen gefährdet wird. Die Ungleichbehandlung lässt sich nämlich weder durch biologische noch durch funktionale Unterschiede rechtfertigen.
Prima vista gibt es zwei Möglichkeiten: Die Witwenrente wird an die Witwerrente angepasst oder umgekehrt. Viele werden sich spontan dafür aussprechen, dass sich moderne Paare die Haushalts- und die Erwerbstätigkeit teilen. Für mich gibt es drei Gründe, die gegen diesen intuitiven Lösungsweg und für die in meinem Postulat geforderten vertieften Abklärungen sprechen:
Erstens sollen die Sozialversicherungen nicht die freie Wahl der Rollenverteilung in der Ehe einschränken. Erinnern Sie [PAGE 874] sich noch an die Momente, in denen Sie innerhalb Ihrer Partnerschaft, Ihrer Ehe und Ihrer Familie die Aufgabenteilung festgelegt oder neu verhandelt haben? Wer kümmert sich um die Kinder? Wer unterstützt die hilfsbedürftigen Eltern? Was bedeutet das für das Gesamteinkommen? Können überhaupt beide ihr Arbeitspensum zugunsten von Betreuungs- und Haushaltsarbeiten reduzieren?
Hand aufs Herz: Haben Sie sich dabei Gedanken über die Absicherung im Todesfall gemacht? Ich wage zu behaupten, dass dies die wenigsten Paare tun. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass die Sozialversicherungen eine angemessene Existenzsicherung beim Tod der Versorgerin oder des Versorgers für Hinterbliebene, unabhängig von deren Familienmodellen und Lebensformen, gewährleisten. Im fortgeschrittenen Alter ist ein gelingender Einstieg ins Berufsleben bzw. eine Erhöhung des Arbeitspensums auf dem Arbeitsmarkt keine Selbstverständlichkeit.
Zweitens sind viele Paare und Familien auf zwei Einkommen angewiesen. Denn befristete Arbeitseinsätze und Teilzeitarbeit nehmen zu. Die Absicherung beider Löhne durch angemessene Sozialversicherungsleistungen, insbesondere auch durch Hinterlassenenrenten, ist deshalb für die Betroffenen essenziell.
Drittens muss eine Verschiebung in die Sozialhilfe verhindert werden. Die Sozialversicherungen sollen die versicherten Personen gegen grosse Lebenskrisen wie krankheits- oder unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit, Invalidität, Alter oder eben Tod des Ernährers oder der Ernährerin absichern. Der Abbau von Sozialversicherungsleistungen erzeugt unweigerlich Armut und führt zu einer Verlagerung in die Sozialhilfe. Erlauben Sie mir zum Schluss noch den Hinweis, dass niemand von einer Witwenrente von durchschnittlich 1599 Franken respektive einer Witwerrente von durchschnittlich 1289 Franken leben kann.
Mit meinem Postulat verlange ich, dass sorgfältig geprüft wird, wie die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern behoben werden soll, damit ein System etabliert werden kann, das weder Armut erzeugt noch eine Verschiebung in die Sozialhilfe zur Folge hat. Ich teile die Einschätzung des Bundesrates, dass die Hinterlassenenleistungen als Gesamtsystem zu überprüfen sind. Meines Erachtens braucht es eine Harmonisierung der Hinterlassenenleistungen in der ersten und zweiten Säule sowie der Unfallversicherung. In der zweiten Säule sind die Hinterlassenenleistungen notabene bereits geschlechtsneutral ausgestaltet.
Für die Zukunft wünsche ich mir Sozialversicherungen, die bezüglich der Leistungsvoraussetzungen und Leistungen geschlechtsneutral und zivilstandsunabhängig ausgestaltet sind. Mit der Beseitigung der Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern kommen wir diesem Zukunftsmodell einen Schritt näher. Lassen Sie uns diesen Schritt überlegt und faktenbasiert machen. Der in meinem Postulat geforderte Bericht bietet die Basis dazu. Nur braucht es dazu noch ein Ja zu meinem Postulat!