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AB 281511

Herzog Verena · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-05-05

Wortprotokoll

Dass es in diesem Bereich Handlungsbedarf gibt, stellt wohl niemand in Abrede. Zu gross sind inzwischen die Fragezeichen. Da meine ich nicht die oft genannten gesellschaftlichen Veränderungen, sondern eher die juristischen und politischen Aktivitäten in diesem Bereich, die zu immer mehr Verwirrung führen.

Dazu zähle ich auch dieses Postulat, welches ich Ihnen daher zur Ablehnung empfehle. Es schafft mehr Unsicherheit und weitere Konfusion. Es ist ja eigentlich schon überholt. Der Bundesrat arbeitet bereits an diesem Thema. Ein Forschungsprojekt zur wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern ist in Arbeit. Das sollten wir abwarten, bevor wir neue Berichte und neue Fragenkataloge bearbeiten lassen. Zudem stehen bereits konkrete Lösungen zur Debatte, wie etwa die parlamentarische Initiative 21.416, "Ungleichbehandlung bei den Hinterlassenenleistungen beseitigen". Mit einem solchen Postulat begeben wir uns also nur auf ein Nebengeleise, was die Lösungssuche noch erschwert und allenfalls sogar verzögert. Die Gefahr besteht nämlich bei diesem Thema, dass wir wegen der ideologischen Schlagseite keine Lösung finden.

Wenn wir die Rahmenbedingungen des heutigen Systems mit einer gewissen Privilegierung der Witwen tel quel auf die Witwer übertragen, dann fördern wir einfach die Anspruchsmentalität und belasten die schon angeschlagenen Sozialwerke mit weiteren 100 Millionen Franken. Wir übertragen zudem die heute schon nicht mehr der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität entsprechenden Ansprüche auf die zweite Hälfte der Gesellschaft. Wir sollten vorsichtig sein. Es kann sein, dass wir bei einer Anpassung der Witwenrente nach unten wieder Schiffbruch erleiden.

Es braucht also ein umsichtiges Vorgehen. Man könnte beispielsweise zuerst einmal die Heiratsstrafe für Rentnerehepaare abschaffen und dann gleichzeitig eine Neuregelung für Witwen und Witwer finden. Wichtig ist aber, dass wir im gleichen Atemzug auch das Problem der bedarfsüberschreitenden Absicherung diskutieren, denn die grosse Mehrheit der heutigen Bezügerinnen einer Witwenrente ist bereits wieder erwerbstätig. Eine Studie im Auftrag des Bundesrates kam schon vor Jahren zum Schluss, dass eine Verwitwung für das Einkommen nicht gravierend sei; sie sei sogar deutlich weniger gravierend als eine Scheidung oder eine Trennung. Da braucht es eine gute Balance, wenn wir eine machbare Lösung wollen. Es darf keine Maximalforderungen und Verknüpfungen mit vielen weiteren Themen geben. Das schadet dem Anliegen.

Zu guter Letzt müssen wir uns aber schon fragen, was denn die Ehe noch für eine Bedeutung haben soll. Einerseits will die Mehrheit des Parlamentes die Institution Ehe für alle öffnen. Andererseits wollen wir deren Bedeutung mit solchen Vorhaben schmälern. Weil es in diesem Vorstoss auch darum geht, dass eine angemessene Existenzsicherung für Hinterbliebene unabhängig vom Familienmodell und von der Lebensform gewährleistet werden soll, sehe ich weitere grosse Fragezeichen. Mit anderen Worten: Privat will man möglichst keine Verpflichtungen und Verbindlichkeiten eingehen müssen, aber selbstverständlich will man von Sicherheiten durch den Staat und von der Allgemeinheit profitieren. Das ist eine Anspruchsmentalität, die ich nicht unterstützen kann. Das geht für mich nicht auf.

Gemäss Bundesamt für Statistik ist die Ehe immer noch deutlich die meistgewählte Beziehungsform. Diese bringt Rechte und Pflichten mit sich, und sie beruht auf einer freiwilligen und eigenverantwortlichen Solidarität. Dieser Institution müssen wir auch Sorge tragen, weil sie Gutes leistet und den Staat entlastet.

Deshalb bittet Sie die SVP-Fraktion, das Postulat abzulehnen.

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