Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2021-05-05
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-05
Wortprotokoll
Mit meiner Motion und der gleichlautenden Motion Funiciello soll der Bundesrat beauftragt werden, für Opfer von Gewalt und davon mitbetroffene Personen ein schweizweites, professionelles 24-Stunden-Beratungsangebot - sowohl telefonisch als auch online - einzurichten oder dieses schweizweit zu koordinieren. Das Beratungsangebot muss dabei die Anforderungen von Artikel 24 der Istanbul-Konvention erfüllen. Es muss für alle Betroffenen leicht zugänglich sein und in der Bevölkerung breit bekannt gemacht werden.
Diese Motion erfolgt nicht im luftleeren Raum, weder rechtlich noch hinsichtlich der tatsächlichen Verhältnisse. Rechtlich ist die Situation klar: Artikel 24 der Istanbul-Konvention verlangt eine rund um die Uhr erreichbare Telefonberatung. Die Verpflichtung ist somit gegeben. Die tatsächliche Situation zeigt: Die aktuellen Angebote decken die Anforderungen der Istanbul-Konvention nicht ab. Im Bereich der auf Gewalt spezialisierten Angebote zeigen sich in unserem föderalen System die Lücken bezüglich der 24-Stunden-Erreichbarkeit deutlich. Zum einen gibt es ein derartiges Angebot lange nicht in allen Regionen. Zum andern sind die Angebote in der Regel aber selbst dort, wo sie grundsätzlich vorhanden sind, nicht für alle Betroffenen und/oder nicht bei allen Formen von Gewalt zugänglich. Sehr wesentlich ist auch, dass das Angebot in der Regel nicht auf psychologische Begleitung, sondern auf Intervention ausgerichtet ist.
So gibt es beispielsweise bei Frauenhäusern häufig eine 24-Stunden-Erreichbarkeit. Doch diese stehen nicht allen Betroffenen offen. Sie legen zudem den Fokus klar auf den Bereich der häuslichen Gewalt und decken damit andere Formen von Gewalt nicht ab. In diesem Zusammenhang wird aus Unkenntnis des Öftern angeführt, die Polizei sei doch rund um die Uhr erreichbar, weshalb das Anliegen erfüllt sei. Dies verkennt zum einen den Auftrag der Polizei und das, was Polizistinnen und Polizisten überhaupt stemmen können und müssen. Es lässt zum andern aber insbesondere die je nach Vorfall ausgesprochen vielschichtige und komplexe [PAGE 876] Situation ausser Acht, in welcher Gewalt entstehen kann. Die Hemmschwelle, sich in derartigen Notsituationen an die Polizei zu wenden, ist unter Umständen zu hoch; dies gerade auch dann, wenn es sich um Vorfälle im familiären oder sonst sehr engen Umfeld handelt. Sodann ist bei der Polizei auch im besten Fall keine entsprechende fachliche Beratung möglich und muss es auch gar nicht sein.
Und die kantonalen Opferhilfestellen? Ja, diese sind für eine derartige Beratung prädestiniert. Sie sind aber ressourcenmässig schlicht nicht in der Lage, ein 24-Stunden-Angebot zu unterhalten, und dies sage ich aus eigener Anschauung als Präsidentin der Stiftung Opferhilfe St. Gallen und beider Appenzell. Damit alle Gewaltbetroffenen in akuter Notlage Zugang zu einer Beratung haben, muss diese selbstredend rund um die Uhr mündlich und schriftlich gewährleistet sein. Derartige Notlagen richten sich nicht nach Bürozeiten.
In diesem Zusammenhang darf ganz aktuell auf die am 30.[NB]April 2021 von Bundesrätin Karin Keller-Sutter vorgestellte Roadmap "Häusliche Gewalt" verwiesen werden, welche als eine von mehreren Massnahmen im Bereich häusliche Gewalt eine zentrale Beratungstelefonnummer rund um die Uhr vorsieht. Damit wird anerkannt, dass nur ein nationales 24-Stunden-Beratungsangebot die nötige Unterstützung bieten, den Schutz vor Gewalt verbessern sowie den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention gerecht werden kann. Zusätzlich zu einer Telefonnummer muss aber aus rein praktischen Gründen - wie es die Motion fordert - auch eine Online-Beratung angeboten werden, da das Telefonieren je nach Situation schlicht nicht möglich ist.
Abschliessend weise ich darauf hin, dass die Motion bewusst offen formuliert ist. Der Bundesrat erhält den Auftrag, eine 24-Stunden-Beratung zu garantieren. Aber der Weg dorthin ist nicht vorgezeichnet. Klar scheint mir allerdings, dass eine rein koordinierende Rolle nicht genügt. Der Bund kann zwar durchaus eine Konventionsverpflichtung an die Kantone delegieren, gleichzeitig hat er dann aber zu gewährleisten, dass auch jeder Kanton diese Pflicht erfüllt. Einfacher und zielgerichteter wäre deshalb, wie in der Motion gefordert, ein nationales 24-Stunden-Beratungsangebot; dies hat auch der Ständerat so gesehen, der eine gleichlautende Motion Herzog Eva gutgeheissen hat. Der Bundesrat unterstützt die Motion ebenfalls.
In diesem Sinne bitte ich auch Sie um Unterstützung und Gutheissung meiner Motion.