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Walti Beat · Nationalrat · 2021-05-31

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-05-31

Wortprotokoll

Mit dieser Gesetzesvorlage, die wir als Zweitrat behandeln, wird das Bundesgesetz über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung einer Totalrevision unterzogen. Dieses Gesetz trat im Jahr 1951 in Kraft und erfuhr seitdem nur wenige Änderungen. Demgegenüber haben sich seither natürlich die internationale Verzahnung der Wirtschaft und entsprechend das internationale Steuerrecht sehr stark entwickelt. Abbild davon sind die zunehmende Zahl von Doppelbesteuerungsabkommen und deren inhaltliche Veränderungen, die wir immer wieder diskutieren, auch in dieser Session. Für die rechtsunterworfenen Steuerpflichtigen sind nicht nur klare Regeln für internationale Steuersachverhalte wichtig, sondern auch die Klärung von sich widersprechenden Steueransprüchen der Vertragsstaaten und die einfache Durchführbarkeit solcher Verfahren. Auch für den Fiskus geht es insgesamt um sehr viel Geld.

Um die gesetzliche Regelung der Durchführung sogenannter Verständigungsverfahren geht es denn auch im Wesentlichen in dieser Vorlage. Verständigungsverfahren sind zwischenstaatliche Verfahren, basierend auf einem Doppelbesteuerungsabkommen oder einem anderen internationalen Abkommen, in welchen die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten auf Antrag einer steuerpflichtigen Person versuchen, Abhilfe für eine abkommenswidrige Besteuerung der steuerpflichtigen Person zu schaffen.

Die Zahl solcher Verfahren hat in den letzten Jahren, wie erwähnt, markant zugenommen. Eine gesetzliche Grundlage für ihre Durchführung und Umsetzung ist deshalb angezeigt. Geregelt werden die behördliche Zuständigkeit - im Fall der Schweiz ist im Wesentlichen das SIF zuständig - sowie die Stellung, die Mitwirkungsrechte und -pflichten der gesuchstellenden Personen. Gleiches gilt für die Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund eines anwendbaren Abkommens und für die Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Anrechnung ausländischer Quellensteuern, für die mit dieser Vorlage ebenfalls eine hinreichende gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll.

Die WAK-N hat das Geschäft am 13. April 2021 in Anwesenheit von Bundesrat Maurer beraten. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Eine Änderung, die der Ständerat in Artikel 12 der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen hatte, hat die Kommission unverändert übernommen: Es geht um das Auskunftsrecht der gesuchstellenden Person.

Am Schluss hat die Kommission der Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig zugestimmt. Es liegen noch Minderheitsanträge zu den Artikeln 18 sowie 28 ff. vor. Bei letzteren geht es um die Strafbestimmungen und das Strafmass bei Zuwiderhandlungen. Dazu werde ich noch Stellung nehmen, sobald die Minderheitsanträge begründet worden sind.

Ich bitte Sie an dieser Stelle bereits, auf die Vorlage einzutreten - Eintreten ist auch nicht bestritten - und der Vorlage in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.