AB 281573
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-05-31
Wortprotokoll
Wir beantragen Ihnen eine Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Wie Sie gehört haben, stammt das heute geltende Gesetz aus dem Jahr 1951. In diesen letzten siebzig Jahren ist im internationalen Steuerrecht sehr viel passiert; es ist ein Bereich, der ständig in Bewegung ist. Die Schweiz ist Teil dieser Bewegung: Das drückt sich in den vielen zusätzlichen Doppelbesteuerungsabkommen aus, die wir abgeschlossen haben.
Das Gesetz, das wir Ihnen vorlegen, legt vor allem die Abläufe innerhalb der Verwaltung fest und gibt damit Rechtssicherheit für die Unternehmen, die davon betroffen sind. Insbesondere geregelt wird das Verständigungsverfahren. Beim Verständigungsverfahren geht es darum, einen Grundsatz, der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt ist, in der Praxis dann auch umzusetzen, also eine Verständigung durchzuführen, beispielsweise über Verrechnungspreise, über Steuerbelastungen usw. Da kann es für die betroffenen Unternehmen und natürlich auch für die Schweiz und die Kantone um sehr viel Geld gehen. Dieses Verständigungsverfahren wird in diesem Gesetz nun neu geregelt und den Gegebenheiten angepasst. Das ist der Kernpunkt dieser Gesetzesrevision, die Rechtssicherheit für die Verfahren innerhalb der Verwaltung schafft und auch die Abläufe innerhalb der Verwaltung entsprechend festlegt.
Diese Verständigungsverfahren haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Einerseits ist Steuersubstrat für die Staaten natürlich ein wichtiges Element; man versucht, möglichst viel Steuersubstrat zu generieren. Andererseits haben die zunehmende Zahl der Doppelbesteuerungsabkommen, aber auch die internationale Tätigkeit vieler Schweizer Multis dazu geführt, dass hier mehr Klarheit geschaffen werden sollte.
In diesem Kernbereich haben wir keine Differenzen. Die Kommissionsmehrheit hat in Artikel 18 eine bessere Formulierung gefunden. Wir erachten sie als eine sprachliche Präzisierung und schliessen uns dem Antrag Ihrer Kommissionsmehrheit an. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Änderungen des Ständerates. Wir haben hier keine Probleme, wir schliessen uns diesen Änderungen an; es sind weitgehend sprachliche Präzisierungen.
Neben dem Verständigungsverfahren geht es um die Entlastung von Verrechnungssteuern, auch dies aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens. Die Verfahrensgrundsätze im innerstaatlichen Bereich werden damit neu festgelegt und entsprechend präzisiert. Auch die Zuständigkeit der Steuerverwaltung im Verfahrensablauf, die Mitwirkungspflicht im Antragsrecht und die Antragsfrist werden so in diesem Gesetz geregelt. Es ist der Bereich Verrechnungssteuer; auch hier gibt es materiell nichts Neues, aber Klarheit in der Durchführung und in der Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung.
Ein weiterer Punkt sind schlussendlich die Strafbestimmungen. Bei diesen Strafbestimmungen gibt es Minderheitsanträge, die Herr Aeschi Ihnen vorgestellt hat. Ich bitte Sie jetzt schon, diese abzulehnen. Es geht bei diesen Minderheitsanträgen darum, dass man im Verrechnungssteuergesetz und hier in diesem Gesetz unterschiedliche Strafbestimmungen schaffen würde. Bevorzugt würden damit insbesondere ausländische Straftäter; typischerweise werden diese Anträge auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer aus dem Ausland gestellt. Es kann wohl nicht sein, dass wir ausländische Straftäter besser behandeln als Inländer, die gegen das Verrechnungssteuergesetz verstossen. Ich hatte eigentlich das Gefühl, diesen Minderheitsanträgen liege ein Missverständnis zugrunde.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten, ihr im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen und die Minderheitsanträge entsprechend abzulehnen.