Fischer Roland · Nationalrat · 2021-05-31
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-05-31
Wortprotokoll
Sie haben es bereits gehört: Bei diesem Bundesgesetz geht es weniger um politische Fragen denn um technische Regelungen der Umsetzung von internationalen Abkommen im Steuerbereich. Konkret geht es bei einem zentralen Punkt dieses Gesetzes um die innerstaatliche Regelung der Durchführung von [PAGE 888] Verständigungsverfahren, die eben auf solchen internationalen Abkommen im Steuerbereich basieren.
Eine steuerpflichtige Person kann einen Antrag auf ein Verständigungsverfahren stellen, um eine Besteuerung zu vermeiden, welche dem entsprechenden Abkommen widerspricht. Heute handelt es sich meistens um Doppelbesteuerungsabkommen, von welchen die Schweiz mittlerweile über hundert abgeschlossen hat. Hier stehen wir vor der Ausgangslage, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen aus den Fünfzigerjahren den Entwicklungen im internationalen Steuerbereich nicht mehr gerecht werden. Steuerpolitik ist heute immer mehr internationale Politik, und eigentlich kann sich in der Steuerpolitik heute kein Land mehr von internationalen Entwicklungen entkoppeln.
Das geltende Gesetz regelt relativ wenig. Es umfasst nur wenige Artikel. Diese bestehen hauptsächlich darin, dass wir den Bundesrat ermächtigen, weitergehende Regelungen zu treffen. Hinzu kommt, dass man heute nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen, sondern auch in anderen Arten von Abkommen im Steuerbereich vor der Herausforderung steht, dass man Verständigungsverfahren durchführen muss. Ausserdem ist die Effektivität von Verständigungsverfahren auch im Rahmen des Beps-Projektes der OECD, welches die Schweiz ja mitträgt, ein Thema. Dort sind bereits Mindeststandards erarbeitet worden. Gerade das Beps-Projekt hat ja dazu geführt, dass heute im internationalen Steuerbereich nicht nur die Doppelbesteuerung verhindert, sondern auch eine Verminderung der Nichtbesteuerung oder die Vermeidung einer reduzierten Besteuerung erreicht werden soll.
Die Anzahl der Verfahren hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Wir könnten uns vorstellen, dass mit weitergehenden Regelungen, wie sie jetzt auf internationaler Ebene diskutiert werden - zum Beispiel im Rahmen der Besteuerung der digitalen Wirtschaft oder einer allfälligen Mindestbesteuerung von Unternehmen -, noch weitere Sachverhalte hinzukommen, bei denen es dann Verständigungsverfahren braucht. Der Handlungsbedarf ist somit anerkannt. In diesem Umfeld schaffen wir mit dem Gesetz eine zeitgemässe Regulierung und erhöhen die Rechtssicherheit.
Aus den genannten Gründen wird die grünliberale Fraktion deshalb auf die Vorlage eintreten und in der Detailberatung jeweils die Mehrheit der Kommission unterstützen.