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Landolt Martin · Nationalrat · 2021-05-31

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-31

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterbreitet Ihnen, unterstützt von der Mehrheit Ihrer Kommission, drei Doppelbesteuerungsabkommen bzw. deren Anpassungen. Wie so oft bei solchen Abkommen geht es insbesondere um technische Anpassungen. Heute geht es um die [PAGE 891] Anpassung an die Mindeststandards des Aktionsplans "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) der OECD gegen die Gewinnverkürzung und -verlagerung.

Konkret sollen sogenannte Verständigungsverfahren vermieden werden, wenn diese aufgrund von nationalen Fristen nicht mehr umgesetzt werden können. Bei Malta und Zypern werden deshalb die Erstkorrekturen von Unternehmensgewinnen befristet, damit genug Zeit bleibt, um den nationalen Fristen Rechnung zu tragen. Von dieser Logik abgewichen wird bei unserem Nachbarstaat Liechtenstein, der im nationalen Recht sehr stark vergleichbare Fristen kennt wie die Schweiz. Es wird deshalb vorausgesetzt, dass Verständigungsverfahren nicht mit den nationalen Fristen in Konflikt geraten.

Die technischen Anpassungen waren in unserer Kommission ebenso wenig bestritten wie die unterschiedlichen Lösungsansätze bei Malta und Zypern einerseits sowie bei Liechtenstein andererseits. Unsere Kommission hat aber dennoch auch eine kurze Diskussion darüber geführt, dass der Bundesrat regelmässig Evaluationen derjenigen Länder durchführt, mit denen wir Doppelbesteuerungsabkommen haben. Sie erinnern sich gewiss an die entsprechende Diskussion, die wir vor nicht allzu langer Zeit über Saudi-Arabien geführt haben. Es wurde in der Kommission darauf hingewiesen, dass nicht nur für solche typischen Krisengebiete, sondern generell für alle Regionen eine Strategie vorhanden sein sollte, die mindestens auf einen Kontext zur Menschenrechtslage vor Ort hinweist. In Malta beispielsweise wird aktuell wegen der Ermordung einer Journalistin ermittelt, die über Geldwäscherei, Korruption und Finanzkriminalität recherchiert hat.

Das sind aber aussenpolitische Fragestellungen grundsätzlicher Art, die mit den konkreten technischen Anpassungen dieser drei heute traktandierten Abkommen wenig zu tun haben. Ihre Kommission hat deshalb den Abkommen auch klar zugestimmt: mit 16 zu 4 Stimmen ohne Enthaltungen im Falle von Liechtenstein, mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Falle von Malta und mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Falle von Zypern.

Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen, auf diese Vorlagen einzutreten und die drei vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen anschliessend zu genehmigen.

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