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Gmür Alois · Nationalrat · 2021-05-31

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-05-31

Wortprotokoll

Die Initiative will das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe dahingehend ändern, dass die Mitglieder der päpstlichen Schweizergarde für die Dauer ihres Dienstes in Rom von der Leistung der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind. Ihre Kommission hat sich an vier Sitzungen mit dieser Änderung befasst und, wie dies für ein solches Geschäft in Artikel 147 der [PAGE 896] Bundesverfassung und Artikel 3 des Vernehmlassungsgesetzes vorgesehen ist, eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vorlage stiess in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Zustimmung.

Der Kommission ist bewusst, dass hier eine Ausnahme geschaffen wird. Die Schweizergarde leistet in Rom nicht Militärdienst, sondern einen Polizeidienst. Es ist kein Einsatz für die Armee. Die Minderheit ist der Meinung, dass auch andere Frauen und Männer im Ausland, zum Beispiel in Hilfswerken, sehr gute Dienste leisten und diese auch das Anrecht hätten, von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit zu werden. Eine Sonderbehandlung der Schweizergardisten bei dieser Abgabe sei nicht angebracht.

Die Kommission war sich einig, dass die päpstliche Schweizergarde weltweit etwas Einmaliges ist und dass die über fünfhundertjährige Tradition weitergeführt werden soll. Einige der Kommissionsmitglieder waren schon in Rom und innerlich stolz auf die Schweizergarde. Sie verkörpert Schweizer Werte wie Einsatzbereitschaft, Solidarität, Treue, Disziplin, Genauigkeit und Pünktlichkeit. In der Schweizer Bevölkerung geniesst die Garde viel Bewunderung und Respekt.

Damit die Schweizergardisten überhaupt in die päpstliche Garde aufgenommen werden, müssen sie eine Rekrutenschule erfolgreich absolviert haben. Sie haben damit einen grossen Anteil ihrer Dienstpflicht eigentlich schon geleistet. In der Regel leisten sie nach zwei Monaten Ausbildung, davon eine Woche auf dem Waffenplatz Isone, einen zweijährigen, allenfalls einen dreijährigen Dienst in der Garde.

Die Kommissionsmehrheit erachtet es als eine Wertschätzung gegenüber den Gardisten, dass sie für diese Zeit keine Wehrpflichtersatzabgabe zahlen müssen; viele von ihnen leisten nach ihrer Rückkehr in die Schweiz sowieso wieder ihren Militärdienst. Wenn dieser Abgabebefreiung zugestimmt wird, ist der administrative Aufwand für die Öffentlichkeit eher geringer. Die finanziellen Auswirkungen für unser Land betragen jährlich ungefähr 15[NB]000 Franken, die weniger eingenommen werden. Das erachtet die Kommissionsmehrheit als vernachlässigbar.

Die Kommission ist der Ansicht, dass es hier nicht um eine Religionsfrage geht. Die Schweizergarde ist eine besondere Institution und ein Spezialfall, der bezüglich Wehrpflichtersatzabgabe durchaus auch speziell behandelt werden kann.

Der Bundesrat lehnt diese Befreiung von der Wehrpflichtersatzabgabe ab. Er führte ähnliche Argumente auf wie die Minderheit. Die Kommission wurde an der letzten Sitzung vom 21. Mai 2021 über die Stellungnahme des Bundesrates orientiert. Sie nahm diese diskussionslos zur Kenntnis und hielt an ihrem Beschluss fest.

Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt Ihnen die Kommission, auf die Vorlage einzutreten und der Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe zuzustimmen.