Lexipedia

AB 281647

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-05-31

Wortprotokoll

Wie Frau Gysi soeben ausgeführt hat, ist diese Krankentaggeldversicherung freiwillig. Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenversicherung, bei der wir gleiche Prämien für Mann und Frau kennen, ist das bei einer [PAGE 903] freiwilligen Versicherung nicht der Fall. Die Frage ist, ob das gerechtfertigt ist oder nicht.

Tatsächlich - und das hat auch Frau Gysi anerkannt - bestehen unterschiedliche Risiken und auch unterschiedliche Versicherungsmodelle. Es gibt Firmen, die ab dem dritten Tag versichern; andere sagen, die ersten dreissig Tage bezahle man selbst, sie versicherten das Krankentaggeld ab dreissig Tagen. Es gibt also unterschiedliche Modelle und unterschiedliche Risiken, und man kann nicht alle Versicherungen über einen Leisten schlagen. Es gibt branchenspezifische Unterschiede, und es gibt Firmen, die diese Risiken selber bezahlen. In einem Bereich, der freiwillig ist, kann man nicht gut Regeln aufstellen, weil es unterschiedliche Branchen gibt und unterschiedliche Lösungen. Zum Teil wird auch ein nächster Schritt gemacht, nämlich der, dass zwar eine Versicherung unterschiedliche Prämien berechnet, die Firma aber nachher den gleichen Abzug macht, wenn dies notwendig ist, sie also diesbezüglich die Gleichheit innerhalb der Firma wiederherstellt. Dies könnte durchaus ein Weg sein, auch für weitere Bereiche.

Wir sehen davon ab, die Annahme dieser Motion zu beantragen. Wir möchten in einem Bereich, der funktioniert, der auf Freiwilligkeit baut und damit auch unterschiedliche Modelle zulässt, eigentlich nicht eingreifen. Denn die Freiwilligkeit wird gelebt und funktioniert. In einem freiwilligen Bereich Regeln aufzustellen, erachten wir als nicht zielführend. Wir bitten Sie daher, diese Motion nicht anzunehmen.

Der Bundesrat erachtet es als denkbar und möglich, dass Versicherungen - wie es auch bei anderen freiwilligen Versicherungen der Fall ist - unterschiedliche Risiken unterschiedlich beurteilen. Das soll auch hier so bleiben.

Daher beantragen wir Ihnen, die Motion abzulehnen.