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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-12-02

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-02

Wortprotokoll

Es geht um die Motion der Kommissionsmehrheit, die den Bundesrat auffordert, schon bis Mitte 2003 eine Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II vorzulegen.

Diese Motion will erstens die "Verbesserung der Situation von Personenunternehmen bei der Geschäftsaufgabe und der Nachfolgeregelung, insbesondere bei den KMU", also eine rechtsformneutrale Besteuerung. Sie will zweitens "Massnahmen zu einer substanziellen Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Aktionär". Wir bekämpfen nun vor allem den ominösen Satz am Schluss; die Motion verlangt schon jetzt: "Von der Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer ist abzusehen."

Wir sind der Meinung, dass eine Unternehmenssteuerreform tatsächlich richtig ist, wenn es darum geht, eine rechtsformneutrale Besteuerung zu erzielen. Wir sehen auch ein, dass eine doppelte Besteuerung - einerseits die Besteuerung des Gewinns und anderseits dann die Besteuerung der Dividenden bei der Ausschüttung als Einkommensbesteuerung - vor allem bei Familienbetrieben tatsächlich zu Härtefällen führen und die Ausschüttungspraxis der kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem der Familienunternehmen, nachteilig steuern kann. Wir sind der Meinung, dass in diesem Fall eine Reform nötig ist, und würden dabei auch helfen.

Wenn Sie aber eine komplette Reform durchziehen wollen, z. B. nach dem holländischen Modell, gehört natürlich eine Beteiligungsgewinnsteuer dazu. Wenn eine Familie während der Zeit, in der sie aktiv im Betrieb tätig ist, wenig Eigenmittel herauszieht, wird sich der Aktienwert erhöhen. Es gehört dann aber auch zur Logik einer neuen, rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung, dass der Aktienmehrwert am Schluss, bei der Betriebsübergabe, einer Besteuerung unterworfen wird, nämlich der so genannten Beteiligungsgewinnsteuer. Sie können natürlich nicht nur die Steuern senken und auf der anderen Seite auf eine steuerliche Konsequenz bei der Betriebsübergabe verzichten.

In diesem Sinne ist die Motion für uns zu einseitig; sie entspricht nicht der inneren Logik einer rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung, wie sie z. B. im Expertenbericht Oberson, der ja auf unseren Tischen liegt, vorgeschlagen worden ist.

Ich möchte noch etwas zur ominösen Formulierung "Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Aktionär" sagen. Von der so genannten Doppelbesteuerung spricht man dann, wenn einerseits in der Firma der Gewinn und anderseits beim Aktionär die Dividende besteuert werden. Von einer echten Doppelbesteuerung kann man nur bei einer Familien-AG sprechen. Aber im Grunde sind das nämlich zwei Vorgänge: Der eine wirtschaftliche Vorgang ist die Gewinngenerierung in der Firma, und der andere wirtschaftliche Vorgang ist die Einkommensgenerierung beim aussen stehenden Aktionär. Bei grossen, börsenkotierten Firmen kann man auf keinen Fall von einer Doppelbesteuerung sprechen. Ich bitte Sie, auch hier eine Differenzierung zwischen Familien-AG und börsenkotierter Gesellschaft vorzunehmen.

Zum Schluss muss ich hier auch wieder Transparenz schaffen: Diese Motion ist ein rein wahltaktisches Begehren! Wir haben schon am letzten Donnerstag gesagt, dass die Senkung der Unternehmensbesteuerung - eine lineare Maximalsteuersenkung von 8,5 auf 8 Prozent - im Ständerat "sterben" wird. Die Initianten, die jetzt drei Jahre lang insistiert und die Unternehmenssteuersenkung vor drei Jahren als Wahlversprechen lanciert haben, möchten ein "Zückerchen" und deswegen noch vor den nächsten Wahlen eine Vorlage auf dem Tisch haben. Warten Sie jetzt ab, bis wir dieses Steuerpaket über die Runden gebracht haben; dann kann man guten Gewissens in der nächsten Legislatur über eine echte, rechtsformneutrale Unternehmenssteuer diskutieren. In diesem Sinne ist die Motion jetzt zu präjudizierend. Der Zeitpunkt ist falsch gewählt, und vor allem ist der vorgängige Verzicht auf die Beteiligungsgewinnsteuer nicht möglich. Wir wollen eine echte Reform.

Ich bitte Sie, die Motion nicht zu überweisen.