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Molina Fabian · Nationalrat · 2021-06-01

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-06-01

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat sich an ihrer Sitzung vom 23. März 2021 mit der Botschaft des Bundesrates zur Übernahme der Bundesbeschlüsse über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe und des Übereinkommens Nr. 174 der IAO über die Verhütung von industriellen Störfällen befasst. Mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen schlägt Ihnen Ihre Kommission vor, dem Entwurf des Bundesrates tel quel zu folgen und damit diese beiden Konventionen zu übernehmen. Nun liegen - der Präsident hat es gesagt - zwei Einzelanträge aus der SVP-Fraktion vor, die nicht auf die Bundesbeschlüsse eintreten möchten.

Die beiden Konventionen beinhalten international gültige Regeln, um die Risiken, die mit chemischen Produkten und schweren industriellen Störfällen einhergehen, zu minimieren. Sie definieren in diesem Bereich internationale Arbeitsstandards für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Im Oktober 2017 beschloss das Internationale Arbeitsamt der IAO, dass diese beiden Konventionen als aktuelle Standards, also als Referenzrahmen, zu qualifizieren sind und dass die Mitgliedstaaten diese übernehmen sollten und die IAO ihre Ratifizierung fördert.

Auf dieser Grundlage und auf Antrag der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO, in der die Sozialpartner und die Bundesverwaltung vertreten sind, beschloss der Bundesrat daraufhin, die Vereinbarkeit mit Schweizer Recht zu prüfen. Er tat dies, nachdem er nach einer ersten Analyse bei der Verabschiedung der beiden Konventionen in den Jahren 1990 bzw. 1993 noch erklärt hatte, dass er die Ziele dieser beiden Konventionen zwar teile, die Konventionen aber nicht ratifizieren könne. Das Schweizer Recht genüge den Anforderungen der beiden Konventionen nicht, weshalb Anpassungen nötig wären.

Seitdem hat sich die Situation geändert, insbesondere mit der Verabschiedung des neuen Chemikaliengesetzes durch die Bundesversammlung und aufgrund weiterer Anpassungen im Schweizer Recht. Das bedeutet, dass eine Übernahme der beiden Konventionen zum heutigen Zeitpunkt mit keinerlei Gesetzesanpassungen in der Schweiz verbunden wäre, dass also der Schweizer Rechtsrahmen den vorgegebenen Standards zum Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter vor Chemie- und Industrieabfällen schon genügt.

Nach Ansicht einiger Mitglieder Ihrer Kommission, die sich der Stimme enthielten, besteht gerade wegen der fehlenden Notwendigkeit von Anpassungen kein Bedarf, diesen Konventionen beizutreten. Die Mehrheit ist aber klar der Meinung, dass es wichtig ist, dass sich die Schweiz dem [PAGE 910] internationalen Arbeitsschutz verpflichtet und ein multilaterales Vorgehen in diesem Bereich unterstützt. Nach der Meinung der Mehrheit bekräftigt die Schweiz damit ihren Willen, Arbeiterinnen und Arbeiter vor den potenziell schädlichen Auswirkungen von Chemikalien zu schützen, und geht als gutes Beispiel voran. Die Konventionen ermutigen darüber hinaus alle Länder, sich kohärenter, effektiver und in gegenseitig unterstützender Weise für angemessene Arbeitsbedingungen und den Schutz der betroffenen Wirtschaftsakteure einzusetzen. Das bedeutet, dass die Konventionen natürlich auch einen Vorbildcharakter in der Welt einnehmen.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, ich wiederhole es, mit 18 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen, diesen Konventionen zuzustimmen.

Die beiden Einzelanträge lagen in der Kommission nicht vor, deshalb hat die Kommission sie auch nicht behandelt. Aber im Sinne ihrer Beschlüsse lasse ich mich hier, glaube ich, nicht zu weit auf die Äste hinaus, wenn ich Ihnen im Namen Ihrer Kommission beantrage, diese abzulehnen.