Engler Stefan · Ständerat · 2021-06-01
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-01
Wortprotokoll
Hier geht es um eine sehr zentrale Frage, nämlich darum, ob die Medienförderung zeitlich befristet werden soll, bzw. um die Frage, wie lange die Medienförderung andauern soll, wenn sie befristet werden soll. Der Nationalrat hat recht massiv in die Vorlage eingegriffen, indem er als Erstes die indirekte Presseförderung neu einer Befristung unterstellt, nämlich einer Befristung von fünf Jahren. Nach dem geltenden Recht, nach dem geltenden Postgesetz, ist keine Befristung der indirekten Presseförderung vorgesehen. Als Zweites hat der Nationalrat für Ermässigungen der Sonntags- und Frühzustellung eine Befristung von fünf Jahren vorgesehen. Die ursprüngliche Vorlage und auch die Fassung des Ständerates haben dafür eine Befristung von zehn Jahren vorgesehen. Drittens hat der Nationalrat die Online-Medien-Förderung, die der Bundesrat und der Ständerat für zehn Jahre vorgesehen haben, auf fünf Jahre reduziert.
Ihre Kommission hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sie ist zum Schluss gekommen, bezüglich der beiden Fördertatbestände - indirekte Presseförderung und Ermässigung von Sonntags- und Frühzustellung - bei den Beschlüssen des Ständerates zu bleiben, also die Befristung für die Ermässigung der Sonntags- und Frühzustellung auf zehn Jahre festzulegen und für die indirekte Presseförderung keine Befristung vorzusehen. Wir sind der Auffassung, dass fünf Jahre zu kurz sind, dass die Planungs- und Investitionssicherheit der Medienhäuser nicht gestärkt wird, wenn schon nach zwei, drei oder vier Jahren evaluiert werden muss, was die Wirkungen dieses Gesetzes waren, und dass es deshalb Sinn macht, die Geltungsdauer bei zehn Jahren zu belassen. Das sind die Überlegungen Ihrer Kommission.
Artikel 2bis betrifft die Sonntags- und Frühzustellung. Festhalten bedeutet, bei zehn Jahren zu bleiben und nicht fünf Jahre vorzusehen, wie es der Nationalrat beschlossen hat. Bei Absatz 2ter geht es um die gewohnte indirekte Förderung abonnierter Zeitungen, die der Nationalrat neu auch befristen möchte und bei welcher der Bundesrat und der Ständerat eigentlich keine Befristung vorsehen.