Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-01
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass wir jetzt, mit einem Jahr Verspätung, die wesentlichen Fragen doch noch diskutieren. Ich bin zwar erstaunt, aber ich sage gerne etwas dazu.
Aber zuerst muss ich noch etwas anderes klären, ein Missverständnis: Herr Ständerat Burkart, die 80 Prozent, die hier stehen, bedeuten nicht, ein Angebot werde zu 80 Prozent subventioniert, wie Sie das vorhin gesagt haben. Das ist ein Missverständnis, es gibt kein Angebot, das zu 80 Prozent subventioniert wird; die Höhe ist vielmehr abhängig von den Publikumseinnahmen und allenfalls von den Werbeeinnahmen. Das heisst, je höher die Subvention, desto mehr Publikumseinnahmen muss man generieren. Wenn man von maximal 80 Prozent ausgeht, ist die eigentliche Subventionierung 45 Prozent. Wenn ein Medium dann auch noch Werbeeinnahmen hat, dann sprechen wir hier von einer Subventionierung von 15 bis 20 Prozent. Es soll mir einfach niemand mehr sagen, das sei ja ungeheuerlich, man hänge dann ja nur noch am Tropf der Subventionen. Aber wahrscheinlich ist das ein Missverständnis, ich wollte das einfach klären.
Ich kann es hier kurz machen, bevor ich zu den interessanten Fragen von Herrn Ständerat Noser komme. Ich kann hier gerne die Kommissionsminderheit unterstützen. Ich habe es eben gesagt: Ich glaube, es ist in der Differenzbereinigung wichtig, dass Sie hier dem Nationalrat entgegenkommen, falls geplant ist, diese Vorlage jetzt nach einem Jahr doch zu Ende zu beraten. Mit 70 Prozent kann man dem Nationalrat entgegenkommen.
Was Sie allerdings wissen müssen, ich habe es vorhin gesagt: Beim Online-Teil sprechen Sie vor allem über die kleinen Angebote, die eben keine riesige Reichweite haben und die in kleinen Räumen, kleinen Sprachräumen, einfach nicht die ganz grossen Publikumseinnahmen generieren können. Vor allem diese Angebote profitieren bei der Online-Vorlage. Und wenn Sie von den Kleinsten sprechen, dann macht es plötzlich sehr viel aus, ob es 60, 70 oder 80 Prozent sind. 70 oder 80 Prozent - das ist nicht egal. Aber ich sage es hier trotzdem: Ich unterstütze die Kommissionsminderheit, weil man in einem politischen Geschäft - das wissen Sie alle bestens - Brücken bauen und sich aufeinander zubewegen muss. Das wäre jetzt ein Schritt vonseiten des Ständerates auf den Nationalrat zu.
Ich weiss nicht, ob Sie jetzt zuhören möchten, Herr Noser, ich kann es Ihnen sonst auch später einmal erzählen. Radio und Fernsehen sind im RTVG geregelt, darüber sprechen wir hier jetzt nicht. Ich nehme an, Sie kennen das Geschäft: Da werden Konzessionen erteilt. Es gibt bei Radio und Fernsehen Konzessionen, für welche auch eine gewisse Leistungspflicht zu vereinbaren ist, andere bekommen einfach eine Konzession. Sie bekommen kein Geld, aber sie können gewisse[NB]Möglichkeiten ausschöpfen. Aber darüber sprechen wir hier nicht.
Wir sprechen über Folgendes: Wenn Sie eine Zeitung - ich will jetzt keine Namen nennen, weil wir hier ja keine Schleichwerbung machen - im Print abonniert haben, bekommt der Verlag von der Post eine Zustellermässigung. Die Zustellung dieser Zeitung wird also ermässigt. Das ist die Medienförderung, wie wir sie kennen. Wenn Sie dieselbe Zeitung online, also nur digital, abonnieren - im Digitalabonnement, wahrscheinlich haben Sie das auch, alle grösseren Zeitungen bieten das heute eigentlich an -, dann bezahlen Sie auch einen Preis; aber bei dem, was Ihnen die Zeitung auf diesem Weg liefert, ist ja keine Post dazwischen. Das heisst, es gibt keine Zustellermässigung, hier gibt es also keine Medienförderung. Die Zeitung, die vor allem auf digitale Verbreitung setzt, hat dann keine Medienförderung, und die Zeitung, die vor allem noch beim Print ist, die bekommt wegen der Postzustellermässigung eben eine Unterstützung.
Nun gibt es noch Zeitungen - wahrscheinlich ist das Ihr Fall, nehme ich an, Herr Noser - mit Kombi-Abonnement. Das heisst, Sie bekommen die Zeitung als Print jeden Morgen, und Sie haben trotzdem die Möglichkeit, die Zeitung in der gleichen Darstellung auf dem Tablet zu lesen. Dann haben Sie ein Kombi-Abonnement. Es ist teurer als Print, aber weniger teuer, als wenn Sie die Zeitung in Print und digital je separat nehmen würden. Hier haben wir mit der Online-Förderung eine Berechnung gemacht - das haben wir Ihnen[NB]alles[NB]vorgestellt, die Berichte kann ich Ihnen noch heute zustellen -, wie bei einem Kombi-Abonnement angerechnet wird, dass der gleiche Inhalt sowohl gedruckt wie auch online verbreitet wird. Da haben die Zeitungen natürlich nicht den doppelten Aufwand. Deshalb haben wir gesagt, bei den Kombi-Abonnementen kann man beim Print einen[NB]Anteil[NB]mitberechnen, damit die Förderung trotzdem aufgeht.
Aber wenn Sie heute bei einer Zeitung nur ein Digitalabonnement haben, dann bekommt die Zeitung für dieses Abonnement keine Unterstützung. Sie bekommt nur Unterstützung für die Abonnemente per Print. Das können Sie einfach nicht erklären. Die Abgrenzung ist sehr einfach. Sie ist wirklich nicht kompliziert. Sie können sonst gerne noch vorbeikommen - nicht zu einer Flasche Wein, (Heiterkeit) aber ich erkläre Ihnen das gerne bei einem Kaffee. Es ist wirklich nicht kompliziert: Es ist der digitale Alltag, den Sie heute alle erleben - wirklich! Sie alle leben also jeden Tag diese digitale Welt. Tun Sie bitte nicht so, als ob Sie jetzt zum ersten Mal davon hörten, dass das existiert!
Ich bitte Sie, bei diesem Artikel die Kommissionsminderheit zu unterstützen. [PAGE 380]