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Würth Benedikt · Ständerat · 2021-06-01

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-01

Wortprotokoll

Berichterstatter Engler hat vorhin darauf hingewiesen, dass wir das eigentlich auch in anderen Bereichen machen: einen Mantelerlass, gefolgt von verschiedenen Teilrevisionen. Aber das Entscheidende, und das muss noch einmal unterstrichen werden, ist eben, dass es sehr ungewöhnlich ist, dass man in einen Mantelerlass ein grundsätzlich neues Gesetz einfügt. Das ist ungewöhnlich!

Es wurde vom Bundesamt für Justiz abgecheckt. Ich antizipiere jetzt, was Frau Bundesrätin Sommaruga nachher sagen wird: Es war eine offene Frage, ob das geht. Das Bundesamt für Justiz hat das Plazet gegeben, was wir so zur Kenntnis nehmen können. Aber politisch - und das hat Herr Noser sehr klar und richtig ausgeführt - ist das Ergebnis trotzdem unbefriedigend. Denn damals, bei der Eintretensdebatte in der Bernexpo, gab es grundsätzlich drei Gruppen: Eine erste Gruppe war für einen Nichteintretensantrag zum gesamten Paket. Diese Gruppe war in einer relativ klaren Minderheit. Eine zweite Gruppe wollte ohne irgendwelche Vorbehalte eintreten, und eine dritte Gruppe wollte ohne das neue Gesetz über die Förderung von Online-Medien eintreten. Diese Gruppe kann sich eigentlich nicht richtig artikulieren, was politisch und demokratisch fragwürdig ist.

Zum Glück gibt es jetzt immerhin den Antrag Noser. Er würde uns die Grundlage geben, dass wir uns nochmals sehr grundsätzlich mit dieser Frage auseinandersetzen könnten. Was hier eben auch noch dazukommt, ist der Umstand, dass dieses neue Gesetz im Rahmen des Mantelerlasses nicht einfach nur ein Zusatz zu irgendeiner Medienförderung ist. Vielmehr ist es unter drei Aspekten doch sehr bedenkenswert:

1.[NB]Seit der parlamentarischen Initiative Lombardi bzw. Rieder 18.473 wissen wir, dass die ganze Angelegenheit auch verfassungsrechtlich auf relativ dünnem Eis steht. Das ist schon mal vorab zu sagen, und daran werden sich auch die Freunde der Verfassung im Abstimmungskampf erinnern.

2.[NB]Der Paradigmenwechsel, der vorhin angesprochen worden ist, ist eben schon fundamental. Erstmals in der Medienpolitik der Schweiz machen wir direkte Medienförderung. Bis anhin ist die indirekte Medienförderung im Prinzip eine Erleichterung im Bereich der Vertriebskosten der Printmedien. Hier haben wir ein völlig neues Fördermodell, das beim Umsatzerlös anknüpft und so auch eine andere Ausgangslage in diesem Markt schafft; dessen muss man sich auch bewusst sein.

3.[NB]Das führt mich jetzt auch zum Markt. Frau Bundesrätin Sommaruga hat es vorhin ausgeführt: Es ist relativ schwierig, die Entwicklung zu antizipieren, es gibt sehr viele Unsicherheiten. Sicher ist eigentlich nur, dass sich ein grosser Schub in den Online-Bereich ergeben wird, dass diese digitale Transformation Realität ist - das ist sonnenklar. Zu prognostizieren, wie das in zwei, drei, vier, fünf Jahren im Detail aussieht, ist aber nach wie vor schwierig, dessen muss man sich bewusst sein. Das macht die Arbeit auch für den Gesetzgeber schwierig. Wenn Sie Subventionen machen in einem Bereich, der eigentlich prinzipiell marktwirtschaftlich organisiert ist, dann müssen Sie sich die Frage stellen, was in diesem Markt auf der Anbieterseite einerseits und auf der Nutzerseite andererseits passiert. Diese Diskussion, meine ich, haben wir auch nicht sehr einlässlich geführt.

Wir haben natürlich eine relativ deprimierende Situation, was die Nutzerseite anbelangt. Wir haben heute, gerade bei den Jungen, enorm viele Menschen, die zu den sogenannten News-Deprivierten zählen, die im Prinzip also fast nicht erreicht werden können. Ich beziehe mich da auf die Ausführungen zum neuesten "Jahrbuch Qualität der Medien". Das ist relativ deprimierend. Doch da hilft Ihnen, und das ist auch Fakt, auch diese Online-Medien-Förderung nichts.

Was ferner beachtet werden muss, ist, wie sich die Leute im Bereich zwischen Bezahl-Online-Angeboten und Gratis-Online-Angeboten verhalten. Man muss sich bewusst sein, dass heute Gratis-Online-Medien sehr verbreitet sind. Gerade auch unter demokratischen Gesichtspunkten ist es eben trotzdem wichtig, das zu gewichten. Wenn ich mit Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten in meinem Kanton rede, dann sagen sie: Zum Glück haben wir noch Gratis-Online-Medien, die sorgen wenigstens dafür, dass die Informationen aus dem Rathaus noch eine gewisse Verbreitung finden.

Dann haben wir die Bezahl-Online-Medien. Wieso mache ich diese Differenzierung? Sie ist eben auch wichtig. Denn wir setzen bei diesem Gesetz lediglich bei der Förderung der Bezahl-Online-Medien an. Diese Differenzierung zwischen Bezahl- und Gratis-Online-Medien ist verfassungsrechtlich auch relativ kritisch; das hat Professor Richli ausgeführt.

Aus all diesen Gründen ist eben der Antrag Noser sehr berechtigt. Ich bin der Meinung, dass wir nicht nur formell, sondern auch materiell gewisse Dinge zu wenig vertieft überlegt und analysiert haben.

Zu guter Letzt kann man sich fragen, wieso in einem Sektor die digitale Transformation vom Staat in diesem Umfang - 300 Millionen Franken über zehn Jahre - subventioniert werden soll. Es gibt öffentliche Interessen - Demokratieförderung usw. -, die da herangezogen werden können. Das ist letztlich Teil dieser Vorlage, das hat auch Bundesrätin Sommaruga damals bei der ersten Lesung einlässlich ausgeführt. Aber nochmals: Hier geht es nur um die Bezahl-Online-Medien. Untersuchungen bringen ein interessantes Ergebnis: Sie sagen, dass lediglich 11 Prozent der Bevölkerung bereit sind, für Online-Medien zu zahlen. Das ist die Realität! Dann ist es relativ schwierig zu sagen, diese Förderung sei uns unter demokratischen Gesichtspunkten dermassen wichtig. Das müssen wir bei dieser Übung alles gut überlegen.

Es gibt meines Erachtens schon gute Gründe dafür, zu hinterfragen, ob diese digitale Transformation im Mediensektor dermassen subventioniert werden soll. In anderen Bereichen machen wir das auch nicht. Wir sagen dort auch, die Unternehmen müssten halt solche neuen Entwicklungen in neuen Produktlinien aus anderen Sparten, die gut laufen, querfinanzieren. Das ist ein völlig normaler Vorgang in der freien Wirtschaft. Bundesrätin Sommaruga hat damals in der Bernexpo gesagt, man könne von den grossen Verlagshäusern eine solche Querfinanzierung nicht erwarten. Das stelle ich [PAGE 375] in Abrede. In anderen Bereichen erwarten wir das von den privaten wie von den öffentlichen Unternehmen auch. Ich erinnere beispielsweise an die Diskussion zu den SBB. Dort haben wir genau diesen Punkt selbstverständlich bejaht.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag Noser zu folgen. Er gibt uns die Gelegenheit, diese Übung nochmals grundsätzlich zu hinterfragen und zu vertiefen. Ich persönlich bin gegen die Förderung von Online-Medien. Wenn Sie den Antrag Noser ablehnen, dann kommt es einfach dazu, dass die Gruppe, die eigentlich Medienpaket-affin ist, aber Vorbehalte bei der Online-Förderung hat, beim Referendum mutmasslich in das Nein-Lager wandern wird. Das ist eigentlich nicht sehr positiv.