Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-01
Wortprotokoll
Beim Eintreten waren alle begeistert von diesem Projekt, und es ist ja wirklich ein spannendes Projekt. Aber wir alle wissen: Je näher dann die Realisierung dieser Teilstrecke kommt, desto schwieriger wird es. Und jetzt haben wir so ein Thema. Es geht dann um Enteignungen. Ich glaube, Enteignungen sind etwas vom Sensibelsten. Deshalb bin ich froh, dass Sie die Diskussion hier führen. Denn ich glaube, es ist wichtig, dass man sich auch mit dem Gedanken vertraut macht: Es wird noch ganz schwierig, es wird sehr viel Widerstand geben. Deshalb sollten die Bedingungen, die wir jetzt in diesem Rahmen setzen, möglichst klar und möglichst nachvollziehbar sein.
Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, und das ist auch die Sichtweise Ihrer Kommission, dass wir einfach beim Enteignungsrecht bleiben und hier jetzt nicht Spezialvorgänge oder Spezialabmachungen oder Spezialregelungen für Cargo sous terrain oder für diesen unterirdischen Gütertransport vorsehen. Schauen Sie, Tunnels für Nationalstrassen werden heute schon gebaut. Das ist nichts Neues. Dafür muss auch enteignet werden, dafür müssen auch Pläne aufgelegt und Eigentümer informiert werden. Der ganze Ablauf ist bekannt. Wir haben es hier gesagt: Der Entwurf basiert auf der einen Seite auf dem Eisenbahngesetz. Auf der anderen Seite, wenn es um Enteignungen und um alle Fragen rund um Enteignungen geht, beantragen wir Ihnen wirklich - wir haben nachher bei Artikel 28 noch andere Anträge -, im Sinne der Gleichbehandlung zu entscheiden. Das können Sie den Leuten erklären: Ob ein Tunnel einer Nationalstrasse oder einer Eisenbahn unter ihrem Grundstück gebaut wird oder die Anlage Cargo sous terrain - die übrigens nicht 400 Meter unter dem Boden liegt; man rechnet mit etwa 40 bis 50 Meter unter dem Boden -, es wird gleich behandelt, und es wird auch gleich damit umgegangen.
Das ist eigentlich mein Hauptargument, mit dem ich Sie bitte, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen, damit wir beim Enteignungsrecht, das Sie ja erst kürzlich auch noch revidiert haben, auch für Infrastrukturen wirklich eine Gleichbehandlung haben, seien es Strassen, seien es Eisenbahnen, die zum Teil ja auch unterirdisch sind, oder sei es dieser unterirdische Gütertransport.