Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-06-01
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-06-01
Wortprotokoll
Durch die Corona-Pandemie hat dieses Postulat noch mehr an Aktualität und Dringlichkeit gewonnen, leider nicht in einem positiven Sinne. Gleich mehrere Studien bestätigen, dass sich in der Pandemie die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verschärft: Frauen reduzieren häufiger ihre Arbeitszeit, ihr Anteil an der Sorgearbeit nimmt noch weiter zu.
Die Gleichstellung hat also durch Corona einen Rückschritt erlitten. Das kann langfristig negative Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft haben, wirkt sich aber auch negativ auf die wirtschaftliche Entwicklung aus.
Nicht nur bei Haushalten mit geringem oder mittlerem Einkommen ist es meist so, dass der Mann ein höheres Einkommen aufweist als die Frau. Deshalb reduziert oft die Frau ihr Pensum zugunsten der Familienarbeit, weil auf das Einkommen des Mannes nicht verzichtet werden kann. Dies bringt aber langfristige Gefahren für die Erwerbsverläufe von Frauen mit sich. Unter Umständen ist eine Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit nicht möglich.
Das vorliegende Postulat hat zwei Hauptziele: Einerseits soll die Gleichstellung von Frauen und Männern verbessert und gestärkt werden; anderseits soll der Zugang der Frauen zur Arbeitswelt verbessert werden, wobei auch ihre Positionen in der Wirtschaft durch geeignete Massnahmen verbessert werden sollen. Dazu gehören die Lohngleichheit und ebenso die Möglichkeit, höchste Kaderpositionen einzunehmen.
Corona hat übrigens auch gezeigt, dass der Fachkräftemangel keineswegs abgenommen hat, im Gegenteil: Sogar im arg gebeutelten Gastgewerbe fehlen Tausende von Fachkräften. Damit wird unterstrichen, dass das grosse Potenzial, welches die Frauen mit sich bringen, unbedingt genutzt werden muss.
Die Hindernisse für einen Einstieg bzw. Wiedereinstieg sind die Erziehung von Kindern und andere Betreuungsmassnahmen, die überwiegend von Frauen übernommen werden, weil sie es sich so einrichten müssen, wie ich es eingangs erwähnt habe. Es sind aber auch berufliche oder persönliche Schwierigkeiten, ganz zu schweigen von der mangelnden Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Während die Zahl der Teilzeitstellen, die häufig von Frauen besetzt werden, zunimmt, ist die Erwerbsquote der Frauen nach wie vor eher niedrig. Daher müssen gezielte Arbeitsmarktmassnahmen mit Erleichterungen einhergehen, welche es Frauen ermöglichen, wieder in die Arbeitswelt einzutreten.
Zur Wiedereingliederung sind unter anderem Gespräche zur Einführung und Ermittlung des Potenzials, zum Erwerb von Grundfertigkeiten im Rahmen der Allgemeinbildung, beruflichen Bildung und Weiterbildung sowie eine Begleitung bei der Arbeitsuche und gegebenenfalls finanzielle Unterstützung anzubieten. Die Förderung oder Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung sollte in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern erfolgen, um Einstiegswege zu suchen, Praktikumsplätze zu schaffen, spezielle Kurse oder andere Möglichkeiten anzubieten.
Zwar hat der Bund mit der Förderung der extrafamiliären Kinderbetreuung einen ersten Schritt getan, damit Frauen stärker in die Arbeitswelt gelangen, doch bleibt noch viel zu tun. [PAGE 919] Ich bin froh und dankbar, dass der Bundesrat dies ebenfalls erkannt hat und das Postulat unterstützt. Ich bitte Sie, es dem Bundesrat gleichzutun. Sie haben es mit Ihrer Unterstützung in der Hand, eine umfassende Strategie und ein Massnahmenpaket zur Erleichterung der beruflichen Wiedereingliederung von Frauen festzulegen, das den unterschiedlichen Bedürfnissen, persönlichen Situationen und finanziellen Ressourcen der Betroffenen Rechnung trägt.