Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-06-01
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-06-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier ebenfalls die Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Worum geht es hier? Mit dem Antrag der Minderheit würden Sie die Rechtsprechung beim Enteignungsrecht infrage stellen, das sich ja, was die materielle Enteignung wie auch die Enteignung von Abwehrrechten anbelangt, bewährt hat. Mit dem beantragten Absatz 2 würden eben dann entgegen der geltenden Rechtsprechung alle möglichen künftigen und eben nicht nur die absehbaren Nutzungen entschädigungsberechtigt. Das wäre aber unverhältnismässig, und das müssen Sie einfach wissen.
Ich sage es noch einmal: Wenn Sie jetzt für Cargo sous terrain, für dieses unterirdische Gütertransportsystem, das Sie vorhin alle so toll fanden, also nur für diesen speziellen Verkehrsträger andere Regeln festlegen bzw. die Rechtsprechung zum Enteignungsrecht nur für diesen Verkehrsträger abändern und erschweren, dann sagen Sie jetzt schon, dass hier natürlich ganz massive und gravierende Mehrkosten auf Cargo sous terrain zukommen könnten. Wenn Sie das wollen, können Sie das selbstverständlich tun. Aber ich denke, man muss hier abwägen - auch wenn man vom Projekt nach wie vor begeistert sein kann. Deshalb bitte ich Sie auch hier, jetzt nicht für Cargo sous terrain, für dieses unterirdische Gütertransportsystem, Sonderregeln zu entwerfen bzw. von der geltenden Rechtsprechung abzuweichen, sondern diese jetzt gleichermassen auch für diese Infrastruktur anzuwenden.
Ich weiss, es werden seit Jahren Diskussionen geführt, dass man die heutige Rechtsprechung zum Enteignungsrecht einmal auch auf Gesetzesstufe festhalten möchte. Das wäre sicher eine gute Idee - aber sicher nicht in einem Spezialerlass, sondern im Rahmen des Enteignungsrechtes. Dann gilt es für alle, wenn es dort eine neue Regelung gibt, die vielleicht besser ist oder auch den Anliegen, die Frau Ständerätin Häberli-Koller vertritt, mehr entgegenkommt. Dann gilt das für alle gleich.
Ich bitte Sie in diesem Sinne: Machen Sie jetzt nicht hier, nur für dieses unterirdische Gütertransportsystem, Spezialregeln beim Enteignungsrecht. Wenn Sie Änderungen beim Enteignungsrecht erreichen oder die Rechtsprechung ins Recht überführen wollen, dann können Sie das gerne tun, aber nicht nur für einen Verkehrsträger, sondern für alle Bereiche, die vom Enteignungsrecht betroffen sind.